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Ende des Versteckspiels

Ende eines unschönen Prozess. Ab jetzt darf für Abtreibung geworben werden, was die Regierung als Fortschritt bezeichnet.
Werbung für Abtreibung bezeichnet die Koalition als Fortschritt
Foto: Carsten Koall (dpa) | Werbung für Abtreibung bezeichnet die Koalition als Fortschritt. Es ist ein Blick in die Hölle.

Die unheilige Messe ist gelesen, der § 219a StGB, der Ärzten bei Strafe verbot, öffentlich für vorgeburtliche Kindstötungen zu werben, ist Geschichte. Dass es sich dabei um das erste rechtspolitische Projekt der Ampelregierung handelt, lässt tief blicken und zeigt welche Prioritäten die selbsternannte „Fortschrittskoalition“ besitzt.

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Bild für die Hölle

Wessen Geistes Kind die Abgeordneten des Ampelkoalition und der Linksfraktion sind, demonstrierten sie, als sie sich nach der Abstimmung erhoben und stehend den wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verurteilten Ärztinnen applaudierten, die auf der Zuschauertribüne Platz genommen hatten.

Ein Bild für die Hölle. In ihrer Mitte thronte die Ikone der Abtreibungslobby, die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel und nahm, hinter einer FFP2-Maske strahlend die Beifallsbekundungen der Volksvertreter entgegen. Statt dem viel bemühten „Bündnis von Thron und Altar“, das längst Geschichte ist, existiert nun – das zeigte diese Bild überdeutlich – ein Bündnis von Abtreibungslobby und den Parteien der Ampelkoalition.

Lebensrechtler lagen erneut richtig

Zumindest ist das Versteckspiel nun vorbei. Denn auch das zeigte die an Tiefpunkten reiche Debatte: Nun sollen vorgeburtliche Kindstötungen legalisiert und auch die §§ 218ff aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Lebensrechtler, die früh darauf hinwiesen, dass es in Wahrheit um die Legalisierung von Abtreibungen gehe und der vom Zaun gebrochene Streit um das Werbeverbot nur den Weg dorthin ebnen solle, hatten wieder einmal Recht. Gemessen daran kommen sie in den Medien – wenn auch deutlich häufiger als früher – noch zu selten zu Wort.

Überhaupt ist es bei genauerer Betrachtung geradezu peinlich, wie viele Medien sich nun vorwerfen lassen müssen, das aufgeführte Theater um ein angebliches Informationsdefizit, das nie existierte, entweder nicht durchschaut oder aber – zu Statisten degradiert – willfährig mitgespielt zu haben. Bei der kommenden Debatte um die §§ 218ff StGB gibt es hier viel Luft nach oben.

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