Abtreibung

Abtreibung: Die Ampel und die "Kultur des Todes"

Kommende Woche soll das Parlament auf Geheiß der Bundesregierung das Werbeverbot für Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen.
Abtreibungsaktivistin
Foto: Bob Daemmrich (ZUMA Press Wire) | Werbeverbot für Abtreibung wird fallen. Erstmals behauptet ein Gesetzentwurf in Deutschland ein "Recht des Schwangerschaftsabbruchs".

Einige Abtreibungslobbyisten werden den Champagner schon kaltgestellt haben. Am 23. Juni will der Bundestag, beginnend um 9.00 Uhr, ein letztes Mal über die von den Ampelparteien betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch debattieren. Für die "Zweite und Dritte Lesung" des von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches   Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (  219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch" (BT-Drucksache 20/1635) sieht die Tagesordnung eine Debatte von 80 Minuten vor.

Lesen Sie auch:

Zustimmung sicher

Da nur CDU/CSU und AfD den Wegfall des Werbeverbots für Abtreibung ablehnen, ist die Zustimmung des Parlaments so sicher wie das Amen in der Kirche. Nach Ansicht der Bundesregierung stellt "die Bereitstellung von Informationen gerade durch Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, für schwangere Frauen eine wichtige Entscheidungshilfe dar". Mediziner, die vorgeburtliche Kindstötungen anbieten, müssten "Frauen unterstützen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen". Genau dies gewährleiste die aktuelle "Rechtslage trotz einer Reform im Jahr 2019 nicht", heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist "die Aufhebung des   219a StGB" auch mit der "grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar". So sei der   219a StGB "kein tragender Bestandteil" des "Schutzkonzeptes, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen" habe. "Eine Aufhebung des   219a StGB" stehe ferner "im Einklang mit dem Beratungskonzept, für das sich der Gesetzgeber im Lichte der Vorgaben des BVerfG zum Schutz des ungeborenen Lebens entschieden" habe.

Hänel liebt es,

Lesen Sie auch:

Abtreibungen zu machen

Mit der "Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch" sollen zudem alle "seit dem 3. Oktober 1990 ergangenen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" aufgehoben werden. Wie es in dem Gesetzesentwurf weiter heißt, hafte "Ärztinnen und Ärzten, die wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch strafgerichtlich verurteilt wurden", ein "Strafmakel an, der für sie gerade im Hinblick auf ihr Berufsethos und das besondere Vertrauen, das die Öffentlichkeit ihnen auf Grund ihrer Berufsausübung entgegenbringt, besonders belastend ist".

 

Wie es um das Berufsethos von Medizinern bestellt ist, die sich auf vorgeburtliche Kindstötungen spezialisiert haben, kann in dem Buch "Die Höhle der Löwin: Geschichte einer Abtreibungsärztin" nachgelesen werden. Dort bekennt die ehemalige "Pro Familia"-Mitarbeiterin Kristina Hänel unter dem Pseudonym Andrea Vogelsang: "Ich liebe meinen Beruf, ich mache meine Arbeit gern, ich finde es schön, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und ich bin stolz auf mich." Jene Abtreibungsärztin, die in allen Instanzen wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen rechtkräftig verurteilt wurde und der das Parlament kommende Woche nun einen Persilschein ausstellen will.

Kultur des Todes

Hatte das Bundesverfassungsgericht 1975 noch festgehalten: "Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren", so behauptet der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nun erstmals ein "Recht des Schwangerschaftsabbruchs".

Wie es in den "Begründungen (Allgemeiner Teil)" heißt, stehe der Entwurf zudem "im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen dient". Was an der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen "nachhaltig" sein soll, erschließt sich wohl nur den Verfechtern der "Kultur des Todes".

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Stefan Rehder Alternative für Deutschland Bundesverfassungsgericht Deutscher Bundestag Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch UNO

Weitere Artikel

Kirche

Was auf „synodalen Wegen“ derzeit geschieht, ist mehr als die Wiederholung altbekannter Forderungen.
21.03.2023, 19 Uhr
Martin Grichting