Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kommentar um "5 vor 12"

Die Entscheidung fällt im nächsten Jahr

Mit seinem Urteil zu Texas bestimmt der Oberste Gerichtshof nicht, ob ein Abtreibungsverbot ab der sechsten Woche verfassungskonform ist oder nicht. Aber eine Entscheidung ist nicht mehr weit.
"Roe vs. Wade" wird vor "Supreme Court" verhandelt
Foto: Jacquelyn Martin (AP) | Abtreibungsbefürworter und Abtreibungsgegner demonstrieren vor dem Obersten Gerichtshof.

Lange war es erwartet worden, vergangene Woche nun hat der Oberste Gerichtshof der USA sein Urteil bekanntgegeben: Das umstrittene texanische Gesetz, das Abtreibungen de facto ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet, bleibt in Kraft. Klagen sind aber in einzelnen Fällen möglich. 

Revision von "Roe vs. Wade" in greifbarer Nähe

Da das sogenannte „Herzschlaggesetz“ bewusst entworfen wurde, um juristische Anfechtung zu erschweren, und auch Privatpersonen geplante oder durchgeführte Abtreibungen zur Anzeige bringen können, sorgt es seit mehreren Monaten für gewaltige Streitigkeiten zwischen den Lagern der Abtreibungsbefürworter und -gegner. Dies und auch die strenge Verbotsfrist ab der sechsten Woche waren die Gründe, weshalb den Entwicklungen in Texas medial wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde als beispielsweise dem Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health“, der seinen Ursprung im Bundesstaat Mississippi nahm. Die Verfassungskonformität jenes Gesetztes aus Mississippi, das Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche verbietet, wird seit zwei Wochen vor dem „Supreme Court“ verhandelt. Und derzeit sieht es ganz danach aus, als wäre eine Revision des umstrittenen Grundsatzurteils „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 in greifbarer Nähe. 

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Auch das nun ergangene Urteil zum texanischen „Herzschlaggesetz“ bestätigt diesen Eindruck. So fällt es auf, dass sich der „Supreme Court“ gar nicht mit der Frage auseinandersetzte, wie ein Abtreibungsverbot ab der sechsten Schwangerschaftswoche mit der bisherigen Rechtslage zu vereinbaren ist. Amerikas Höchstrichter haben ausschließlich zur praktischen Umsetzung des Gesetzes Stellung bezogen.

Das kann nur den Schluss zulassen: Die entscheidende Frage, ob sich ein landesweites „Recht“ auf Abtreibung aus der amerikanischen Verfassung begründen lässt, oder ob die legislative Kompetenz den einzelnen Bundesstaaten zurückgegeben werden sollte, wird im nächsten Jahr entschieden. Allem Anschein nach in einem neuen Grundsatzurteil, das „Roe vs. Wade“ überholen wird.

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Maximilian Lutz

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