Bei einer Diskussion mit Mitgliedern der „Jungen Liberalen“ ließ sich ARD-Journalist Georg Restle auf Twitter zu der vielsagenden Frage hinreißen: „Und für Sie sind 86 Cent im Monat ein schmerzhafter Einschnitt? Ernsthaft jetzt?“ Es ist dieselbe ARD, die jetzt jene 86 Cent vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen will: mit Gebührengeld für Gebührengeld.
Empörte Majestätsbeleidigung
Der Fall sagt mehr über das Selbstbild der Öffentlich-Rechtlichen aus als über die eigentliche Causa. Über das eigene Anliegen berichten die Tagesthemen ausführlich. Die CDU in Sachsen-Anhalt, welche die Gebührenerhöhung verhindert hat, wolle „Einfluss“ auf die „Unternehmensführung der öffentlich-rechtlichen Anstalten nehmen“.
"Dass die Sendeanstalten über das Verfassungsgericht eine parlamentarische, wenn auch umstrittene Mehrheit im Landtag außer Kraft setzen wollen, scheint weniger kritikwürdig. Dabei wäre die CDU zu einem Votum mit der AfD gar nicht gezwungen, würden der rote und der grüne Koalitionspartner nicht offenen Bruch des Koalitionsvertrages begehen. Offensichtlich sehen sich ARD und Co. nicht mehr als Gegenleser politischer Entscheidungen, sondern haben es sich selbst im Thronsamt gemütlich gemacht. Die Reaktion gleicht empörter Majestätsbeleidigung."
"Verfassungsgeschützt und stark alimentiert"
In diesem Fall war sie bitter nötig. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat kürzlich die Berichterstattung des ÖRR als „arrogant“ kritisiert, weil „verfassungsgeschützt und stark alimentiert“. Wer sich in Corona-Zeiten mit Erträgen von acht Milliarden Euro als armer Schlucker gerieren will, indes ganze Berufszweige vor dem Aus stehen, entlarvt sich als entbehrlicher Wichtigtuer.
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