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Das Kreuz fällt mit dem Kopftuch

Der Europäische Gerichtshof macht es leichter, die Zeichen des gelebten Glaubens zu verbieten.
Debatte um Kopftuch-Urteil
Foto: Wolfgang Kumm (dpa) | Für das Christentum bedeutet das Urteil des EuGH eine weitere Verdrängung aus dem öffentlichen Raum und dem Alltag der Menschen.

Als „Kopftuch-Urteil“ lief eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor wenigen Tagen durch die Medien. Und als solches fand sie weniger Beachtung als nötig: Ausgeweitet werden hier nämlich nicht nur die Möglichkeiten von Arbeitgebern, einer muslimischen Mitarbeiterin das Kopftuch zu verbieten. Das Urteil zielt auf das Kopftuch, doch es trifft auch Kreuz und Kippa.

Kreuz und Kippa fallen mit dem Kopftuch

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Wenn eine Firma, Organisation oder Behörde das eine verbietet, muss es künftig auch das andere untersagen. Im Namen der Nichtdiskriminierung fallen also Kreuz und Kippa mit dem Kopftuch.

Der Widerstand gegen ein immer noch weithin als kulturfremd betrachtetes Stück Stoff führt so direkt zum Bruch mit der christlichen Tradition Europas: Wo auch immer fortan unter Berufung auf die weltanschauliche Neutralität das Kopftuch untersagt wird, werden Christinnen ihr Kreuz verbergen oder ablegen müssen. Jahrhundertelang waren Priester und Ordensleute erkennbar präsent in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Ein Kindergarten oder eine Schule, ein Krankenhaus oder ein Altenpflegeheim, das einer Erzieherin, Rezeptionistin oder Putzfrau das Kopftuch verbietet, muss nun auch die Ordensschwester oder den Herrn Pfarrer auffordern, „in Zivil“ zu erscheinen.

Faktisches Berufsverbot für manche Muslima

Für den Islam bedeutet dieses Urteil, dass manche Muslima sich einem faktischen Berufsverbot ausgesetzt sehen wird. Für das Christentum bedeutet es eine weitere Verdrängung aus dem öffentlichen Raum und dem Alltag der Menschen. Religion nur mehr in den Reservaten des Privaten und des Sakralraums?
Das stünde im krassen Gegensatz zu allem, was Europa geprägt hat: Es war der christliche Glaube (einschließlich seiner Bestreitung), der von der Spätantike über Romanik, Gotik, Renaissance und Barock bis in die Moderne hinein Kunst, Architektur, Literatur, ja die Geistigkeit des Abendlands geformt hat. Mit dieser Tradition Europas bricht das Urteil des EuGH im Namen von Gleichbehandlung und Neutralität. Schlimmer noch, mit dem Vorwurf, sichtbarer Glaube könne „soziale Konflikte“ provozieren. So wenig Toleranz traut der EuGH den Gesellschaften Europas zu! So misstrauisch ist er gegenüber dem gelebten und bekannten Glauben der Bürger Europas!

Lesen Sie eine ausführliche Analyse zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

Themen & Autoren
Stephan Baier Christliche Glaubensrichtungen Geistliche und Priester Glaube Gleichbehandlung Kunst der Gotik Pfarrer und Pastoren

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