Sollte die „Alternative für Deutschland“ verboten werden? Marco Wanderwitz ist überzeugt: „Die Gefahr, wenn sie einmal auf demokratischem Wege eine Mehrheit erreicht haben, dass das dann die letzte Wahl gewesen ist, die ist sehr real“. Dies sagte der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung der „Tagespost“.
Der CDU-Politiker sucht deshalb nach Verbündeten, um ein Verbotsverfahren im Bundestag zu starten. Hätte Wanderwitz mit seinem Verbotsantrag am Ende Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht, so wäre die AfD (nach der Sozialistischen Reichspartei SRP und der Kommunistischen Partei Deutschlands KPD) die dritte verbotene Partei der Bundesrepublik.
Verbot ist schwer
Neben dem Vorwurf, die Demokratie abschaffen zu wollen, steht das Verhältnis der AfD zum Begriff der Menschenwürde im Zentrum der Diskussion. Auch der Rückgriff auf Nazi-Vokabular sorgt für Kritik. Ganz einfach dürfte ein Verbot aber nicht werden. Jedenfalls sind die Hürden viel höher als diejenigen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Während für ein Verbot die Verfassungsfeindlichkeit bewiesen werden muss, genügen für eine Beobachtung „Anhaltspunkte“ für eine Aktivität gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“, so der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek gegenüber der „Tagespost“. DT/jra
Neugierig geworden? Der vollständige, umfassende Bericht über die Verbotsdebatte findet sich in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“ oder in einigen Tagen hier online.