Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Bußgeld droht

Bundesrat gibt grünes Licht für Bannmeilen um Abtreibungskliniken und Beratungsstellen

Bereits im Juli hatte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Abtreibungsgegner demonstrieren in Augsburg
Foto: IMAGO/Alexander Pohl (www.imago-images.de) | Abtreibungsgegner demonstrieren in Augsburg: Die Ampelparteien wollen Gebetswachen, die Lebensrechtler seit einigen Jahren vor einer Handvoll Abtreibungspraxen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen organisieren, ...

Das im Juli vom Bundestag beschlossene „Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ hat den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert und wird in Kürze in Kraft treten. Das gab das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am Freitag bekannt.

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Mit dem Gesetz errichtet der Bund gewissermaßen „Bannmeilen“ um sämtliche Abtreibungseinrichtungen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen in Deutschland und verpflichtet die Länder, diese zu überwachen. Wer sich künftig im Umkreis von 100 Metern dort aufhält, um für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder zu beten oder um ihnen Hilfe und Beratung anzubieten, kann nun von den Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Paus spricht von gutem Kompromiss

Laut Familienministerium verfolge man mit dem Gesetz das Ziel, Schwangere an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Abtreibungseinrichtungen vor „unzulässigen Belästigungen“ – etwa auf dem Gehsteig – durch Abtreibungsgegner zu schützen. Dies solle die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept stärken.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kommentierte den neuen Gesetzesentwurf mit folgenden Worten: „Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Diese ist höchstpersönlich und von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Mit dem neuen Gesetz haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden.“  DT/elih

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