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Bremen will Abtreibung zur Staatsaufgabe machen

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit soll eingeschränkt und dem Land die Errichtung und der Betrieb von Abtreibungspraxen ermöglicht werden .
Abtreibung in Bremen
Foto: IMAGO/Karsten Klama (www.imago-images.de) | Rot / Grün will in Bremen die Abtreibung zur Staatsaufgabe machen und dafür Freiheitsrechte einschränken.

Die rot-grüne-rote Koalition in Bremen plant eine Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes. Der „Dringlichkeitsantrag“ der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken trägt das Datum vom 15. März (Drucksachen-Nummer 20/1812.) Dem Antrag zufolge soll das „Schwangerenberatungsgesetz“ des Landes Bremen in „Gesetz zur Sicherstellung der Angebote nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz)“ umbenannt und erweitert werden.

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Gesetz soll Schwangere vor sogenannter „Gehsteigbelästigung“ schützen

Vorgesehen ist unter anderem die Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Dazu soll der bisherige § 1 soll um einen neuen Absatz 3 erweitert werden, der lautet: „Für die Schwangere muss der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen sowie zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gewährleistet sein. Es ist insbesondere verboten, in Sicht- oder Rufweite dieser Stellen die Schwangere durch gezieltes Ansprechen oder sonstige Ausübung von Zwang oder Druck zu beeinflussen oder sie am Zugang zu hindern. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

Wie es in der Begründung des Antrags heißt, diene die Vorschrift „dem Schutz von Schwangeren vor sogenannten ,Gehsteigbelästigungen‘ beim Zugang zu Beratungseinrichtungen und ärztlichen Praxen“. Derartige Protestaktionen, die sich gegen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen richteten, geschähen bundesweit. Häufig seien es „,Mahnwachen‘ oder Plakataktionen“, oft würden die Frauen „aber auch direkt angesprochen oder gar beschimpft“. Geläufig sei „auch das Verteilen von Flugblättern mit teilweise verstörenden Bildern, wie zum Beispiel von toten Föten.“

Senatorin soll Angebot von vorgeburtlichen Kindstötungen sicherstellen

Ferner soll dem Gesetz ein Teil 5 „Sicherstellung der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ angefügt werden. Darin soll ein neuer § 10 Absatz 1 die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz verpflichten, ein „ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen nach § 13 Absatz 2 des Schwangerenkonfliktgesetzes“ sicherzustellen. Die Senatorin habe künftig „darauf hinzuwirken, dass in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven jeweils „für alle Schwangeren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Einzugsbereich der jeweiligen Stadtgemeinde ein bedarfsgerechtes Angebot zur Vornahme von nicht rechtswidrigen oder unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuches erfolgenden Abbrüchen einer Schwangerschaft (straffreie Schwangerschaftsabbrüche) besteht“ und „stationäre und ambulante Angebote für alle medizinisch anerkannten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs verfügbar sind“. Auch müssten „alle Abbruchmethoden auch in Verbindung mit Kostenübernahmen nach Abschnitt 5 des Schwangerenkonfliktgesetzes angeboten werden“.

Wie es in der Begründung heißt, könnten entsprechende Maßnahmen „beispielsweise darauf gerichtet sein, eine ausreichende Anzahl von Ärzt:innen zu gewinnen, die bereit und qualifiziert sind, Abbrüche vorzunehmen“. Denkbar seien „auch vertragliche Vereinbarungen mit Einrichtungen, Praxen oder Krankenhäusern über die Vorhaltung eines bestimmten Versorgungsangebots zur Vornahme von straffreien Schwangerschaftsabbrüchen, sowie mit Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung über eine pauschalisierte Kostenerstattung nach § 22 des Schwangerenkonfliktgesetzes.“ „Ebenfalls möglich“ seien Beihilfen „für Investitionen in die Infrastruktur von Einrichtungen, Praxen oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sowie Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaltekosten von entsprechenden Einrichtungen oder Krankenhausabteilungen“. „Nicht zuletzt“ könnten „das Land und die Stadtgemeinden Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen erforderlichenfalls auch selbst errichten und betreiben“. Ferner hätten die Maßnahmen zu berücksichtigen, „dass absehbaren, insbesondere ruhestandsbedingten Schließungen oder Angebotseinschränkungen von Einrichtungen rechtzeitig durch die Schaffung neuer Einrichtungen oder Stellen vorgebeugt werden sollte, um unterbrechungsfrei ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen.“

Pro Familia lobt Gesetzesentwurf

Wie das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblattes“ berichtet, kommentierte die Landesgeschäftsführerin von Pro Famila Bremen, Lea Pawlik, den Dringlichkeitsantrag mit den Worten: „Ich hoffe wirklich, dass viele Bundesländer, die wirklich eine große Not mittlerweile haben, sich an dem Gesetzesentwurf ein Beispiel nehmen.“ DT/reh

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