Eine überraschende Kehrtwende des französischen Senats hat in der vergangenen Woche den Weg für die Verankerung eines "Rechts" auf Abtreibung in der französischen Verfassung freigemacht. Das französische Oberhaus galt bisher als sichere Bastion gegen eine weitere Aufweichung des Lebensschutzes. Ausschlaggebend waren die Stimmen mehrerer konservativ-bürgerlicher Senatoren, die einem rhetorischen Taschenspielertrick aufgesessen sind. Statt "Recht auf Abtreibung" lautet die Formulierung nun "Freiheit, eine Schwangerschaft zu beenden". Allerdings unterscheidet die französische Verfassung gar nicht klar zwischen Rechten und Freiheiten, so dass der Unterschied nicht ins Gewicht fallen dürfte.
Von der Ausnahme zum Grundrecht
Ein "Recht" auf Abtreibung in der Verfassung: Frankreich wird zum Vorreiter für eine Entwicklung, die ganz Europa droht.
