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Staatliche NGO-Förderung gefährdet die Rechtskultur

Brisante Debatte für linke Aktivisten: Wird eine Organisation vom Staat finanziell unterstützt, muss sie sich (eigentlich) neutral verhalten. 
Das Auto des Hamburger AfD- Spitzenpolitikers und parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführers im Bundestag, Bernd Baumann, ging am 3. November in Flammen auf, die Antifa bekannte sich zu dem Anschlag. Die Ermittlungen laufen.
Foto: dpa / Bodo Marks | Das Auto des Hamburger AfD- Spitzenpolitikers und parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführers im Bundestag, Bernd Baumann, ging am 3. November in Flammen auf, die Antifa bekannte sich zu dem Anschlag.

Juristen der Universität Leipzig sind seit Jahren gefragte Experten in Sachen Medien und Staatsrecht. Zum Beispiel Hubertus Gersdorf: er bekleidet seit 2016 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und war vorher von 1998 bis 2016 Inhaber der Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Öffentliches Recht und Kommunikationsrecht an der Uni Rostock. Sein Forschungsschwerpunkt: die grundrechtlich geschützten Freiheiten.
Durch die aufflammende Diskussion um die Förderung sogenannter NGO´s, also nichtstaatlicher Organisationen, die nicht auf unternehmerischen Profit ausgerichtet sind, rückt seine Arbeit gerade in den Vordergrund der öffentlichen Debatte. Gersdorfs Credo lautet: „Wenn gesellschaftliche Organisationen staatliche Fördermittel erhalten, gilt das Neutralitätsgebot auch für sie.“ 

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Wer Staatsgeld bekommt, muss sich neutral verhalten

In einem viel beachteten Gastbeitrag für die FAZ forderte er weiter, dass wenn gesellschaftliche Organisationen staatliche Fördermittel erhielten, das Neutralitätsgebot auch für sie gelte. Verstöße gegen das Neutralitätsgebot müssten folgerichtig zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids und zur Rückforderung der Mittel führen. Daran, dass die Verwirrung derzeit nicht größer sein könnte, sind der Bund und die Länder nicht ganz unschuldig. Denn die Förderpraxis unterliegt dem Gesetzesvorbehalt. Und man glaubt es kaum: Ein solches Gesetz fehlt bislang, sodass die Förderpraxis auf Bundes- wie Landesebene schon deshalb verfassungswidrig ist. 

Gersdorf beklagt sich nicht nur, sondern bietet auch eine Lösung an. Ein von der Regierung unabhängiges und gegebenenfalls pluralistisch zusammengesetzte Gremium sei zu betrauen, dass über die Zuwendungsempfänger entscheidet. Ein solches Organisationsmodell gäbe es schon, etwa bei der Zulassung und Aufsicht von Medien.
Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Wie jedes Papier, so ist auch das von Antragsformularen geduldig. Vieles sieht in der optimierten und richtliniengerechten Formatierung, womöglich KI-gestützt, perfekt aus. Doch in der Umsetzung und Ausführung ist plötzlich alles ganz anders und weicht erheblich vom intendierten Antragsziel ab. Wer soll das überwachen?

Die alte Stamokap-Theorie ist wieder modern

Kritische Beobachter argwöhnen, dass es den zumeist linksgerichteten Gruppierungen darum geht, das Meinungsklima so zu beeinflussen, dass alles als „rechts“ gebrandmarkt wird, was nicht links ist. Außerdem möchten vermummte, linke Straßenkämpfer unter dem Antifa-Label der Öffentlichkeit suggerieren, dass der „Rechtsstaat“ längst zum „rechten Staat“ mutiert ist getreu der sogenannten „Stamokap“-Theorie. Danach verschmelzen die Staatsorgane mit den großen Konzernen zum „Staatsmonopolkapitalismus“, nach der Lehre des Marxismus-Leninismus die letzte Stufe vor dem kapitalistischen Untergang. Die aktuellen Entwicklungen in den USA mit dem Bündnis zwischen Präsident Trump und den Big Tech-Konzernen von Alphabet über Tesla bis zu Meta geben den kommunistischen Theoretikern derzeit auch noch reichlich Futter.

In der Konsequenz schwebt den linken Aktivisten, die für ihre Arbeit auf die Förderung durch NGO-Gelder angewiesen sind, ein gesellschaftlicher Notstand vor, der dann die Legitimation zum Widerstand böte, auch mit den Mitteln der Gewalt. Je mehr es also gelingt, die AfD-Erfolge, die Präsenz rechter Gruppierungen, die harmlosen Tradwives und die bizarr-gefährlichen Umsturzkräfte der Heinrich Reuss-Truppe als staatsgefährdend zu brandmarken, umso näher rückt der von Linksaußen geradezu herbeigesehnte politische Notstand. Neuester Fokus linksextremer Aufmerksamkeit: die in schwarze Lederkostüme gepressten, sogenannten „Ostmullen“. Dabei handelt es sich um letztlich bedauernswerte Borderline-Amazonen in den neuen Ländern, die mit dekorativen Laufmaschenstrümpfen als Cheergirl-Truppe ihrer männlichen Gefährten auftreten, wenn diese mit Springerstiefeln und frischer Glatze ihr Neonazitum auf Umzügen und Kundgebungen zelebrieren. Die Ostmullen, nach ersten soziologischen Analysen oft aus zerrütteten Verhältnissen stammend, geben die straßentaugliche Schmuddel-Variante der so verhassten wie sauberen Tradwives mit ihren gestärkten Schürzen und Rosenthal-Porzellangedecken.

Widerstand zwischen Recht und Moral

Die aktuellen Verschärfungen im Meinungsklima berühren auch das Thema „Widerstand“. Sollte der Zustand der Bundesrepublik erfolgreich von Linken als Vorstufe zu einer braunen Diktatur deklariert werden können, eröffnen sich besorgniserregende Perspektiven. Der renommierte Bonner Völkerrechtler Christian Tomuschat, der zuletzt 2022 den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als schlimmstes Verbrechen beschrieb, führte 2008 seine Bewertung zur Legitimation von Widerstand in einem Beitrag für den Orden „Pour Le Mérite“ aus. Der Jurist siedelt Widerstand zwischen Recht und Moral an, Widerstand richtet sich selbsterklärend gegen die Machthabenden. Betroffen sind zivilisatorische Grundnormen, die auch das Völkerrecht betreffen. Dieses Völkerrecht wirkt verbindlich auch im Innern eines Staates. Vor 17 Jahren formulierte Tomuschat wörtlich: „Innerhalb unseres heutigen Regierungssystems, das sich durch Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit auszeichnet, ist das Widerstandsrecht an den Rand gerückt. Auch die internationalen Verbundsysteme, in welche die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert ist, vermindern die Gefahr des Aufkommens diktatorischer Regime und schmälern daher die praktische Bedeutung des Widerstandsrechts.“

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Eine staatsfeindliche, extreme Linke möchte aber den Primat einer selbstdefinierten Moral gelten lassen- und reklamiert damit ein Recht auf Widerstand, am besten nach dem Völkerrecht. Hellsichtig schrieb Christian Tomuschat damals: „Die Ausübung des Widerstandsrechts wird stets von der Sorge begleitet, ob nicht der Aufstand gegen die faktisch geltende Herrschaftsordnung die Tür zu Anarchie und Chaos aufstößt.“ Das dürfte umso mehr gelten, wenn objektiv kein legitimer Anlass für Widerstand gegeben ist - außer der moralischen Selbstermächtigung linker Extremisten und Straßenkämpfer.

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