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Biden bekräftigt: „Recht auf Abtreibung“ gesetzlich verankern

Er wolle alles dafür tun, das etablierte Verfassungsrecht auf Abtreibung zu verteidigen, so Biden anlässlich des Jahrestages von „Roe vs. Wade“.
US-Präsident Biden  bekräftigt: „Recht auf Abtreibung“
Foto: Andrew Harnik (AP)

Der amtierende US-Präsident Joe Biden hat anlässlich des 49. Jahrestages des umstrittenen Grundsatzurteils „Roe vs. Wade“ seine Absicht bekräftigt, ein „Recht auf Abtreibung“ zu gesetzlich zu verankern. Man erlebe einen „entscheidenden Moment“, weshalb seine Regierung alles dafür tun wolle, „den Zugang zu wichtiger reproduktiver Gesundheitsversorgung zu stärken und das unter Roe etablierte Verfassungsrecht zu verteidigen“, heißt es in einer Stellungnahme, die das Weiße Haus am vergangenen Samstag veröffentlichte.

"Roe vs. Wade" angegriffen wie nie zuvor

Das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 erlaubt straffreie Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs – im ersten Trimester einer Schwangerschaft quasi ohne Einschränkungen, mit gewissen Einschränkungen auch noch im zweiten Trimester. Die Entscheidung ist allerdings äußerst umstritten und könnte in diesem Jahr vom Obersten Gerichtshof revidiert werden.

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Biden sprach in seinem Statement daher davon, „Roe vs. Wade“ werde derzeit „angegriffen wie nie zuvor“. Beim Zugang zu straffreien Abtreibungen handele es sich um ein Recht, „von dem wir glauben, dass es gesetzlich verankert werden sollte, und wir versprechen, dass wir es mit allen Mitteln verteidigen, die uns zur Verfügung stehen“. Seine Regierung wolle sicherstellen, dass das Land in Sachen Gleichberechtigung von Frauen nicht zurückgeworfen werde. 

In den letzten Jahren habe es Versuche gegeben, den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung „in alarmierendem Tempo“ einzuschränken. Als Beispiele nannte Biden jüngste Gesetzesentwürfe in den Bundesstaaten Texas oder Mississippi, mit denen sich auch der Oberste Gerichtshof seit längerer Zeit befasst. Wenn einzelne Staaten die Möglichkeiten, Abtreibungen durchzuführen, beschränken würden, dann schränke dies die Freiheit aller Frauen ein, so Biden. Die Einschränkungen seien „besonders niederschmetternd für diejenigen, denen weniger Optionen und Ressourcen zur Verfügung stehen, so wie diejenigen in unterversorgten Gemeinden, zu denen auch schwarze Gemeinden und viele ländliche Gegenden gehören“. 

Tausende beim "March for Life" in Washington

Biden betonte: „Alle Menschen haben einen Anspruch darauf, Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung zu erhalten, unabhängig von Geschlecht, Einkommen, ethnischer Abstammung, Wohnort, Gesundheitsversicherungsstatus, Einwanderungsstatus, Behinderung oder sexueller Orientierung“.

Indes nahmen am vergangenen Freitag, einen Tag vor dem 49. Jahrestag von „Roe vs. Wade“, mehrere Tausend Abtreibungsgegner am alljährlichen „March for Life“ teil – dem amerikanischen Pendant zum deutschen „Marsch für das Leben“. Obwohl aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Auflagen galten, fand die Pro-Life-Demonstration in der US-Hauptstadt Washington statt. 

Die Veranstaltung stand in diesem Jahr im Zeichen des mit Spannung erwarteten Urteils des Obersten Gerichtshof zu einem im Bundesstaates Mississippi erlassenen restriktiven Abtreibungsgesetz. Jener Fall wird entscheidend sein für die weitere Abtreibungsrechtslage in den USA. Lebensrechtler rechnen damit, dass „Roe vs. Wade“ gekippt werden könnte. Ein Urteil wird im Juni erwartet.

Neben Vertretern mehrerer Lebensschutz-Verbände und einigen republikanischen Politikern nahmen auch Repräsentanten der katholischen Kirche am „March for Life“ teil. Der Vorsitzende des Lebensschutz-Komitees der US-Bischöfe, Erzbischof William Lori, betonte, unabhängig von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs dürfe die Pro-Life-Bewegung nicht selbstzufrieden werden. Die Opposition der katholischen Kirche zu Abtreibung sei eine „Antwort der Liebe sowohl für die Mutter wie auch für die Kinder im Mutterleib“. Die Lehre der Kirche beinhalte eine „Botschaft der Liebe“ und erinnere daran, dass jedes Leben ein „heiliges Geschenk Gottes“ sei – vom Zeitpunkt der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.  DT/mlu

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