Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Landesarbeitsgericht in Hamm

Auf dem Marsch für die Abtreibung

Gegen den „katholischen Moralapparat“: Der Gynäkologe Joachim Volz protestiert mit Hunderten für das Recht, abzutreiben. Und erzielt einen Teilerfolg.
Demo Hamm gegen ein Abtreibungsverbot
Foto: Imago/Friedrich Stark | „Wir sind stolz auf Professor Volz” unterstützten die Demonstranten den Chefarzt des Zentrums für Frauenheilkunde am Klinikum Lippstadt.

Joachim Volz steht auf einer kleinen Tribüne auf dem Marktplatz in Hamm, neben der evangelischen Pauluskirche. Zum Glück sei sie nicht katholisch, sagt der Frauenarzt, der „nicht an einen katholischen Gott glaubt“ und vor rund 20 Jahren aus der katholischen Kirche austrat. „Eine Frauenklinik ist kein Gebetshaus, ein Uterus kein patriarchalischer Raum, ein Arzt kein Priester. Einst hat die Kirche vor dem Staat geschützt. Heute ist es andersherum“, verkündet er. Die Menge jubelt zustimmend. „Wir sind stolz auf Professor Volz“, stimmt jemand an.

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Heute gehe es um das „Selbstbestimmungsrecht der Frauen und die Freiheit der Medizin. Schwangerschaftsabbrüche sind medizinische Versorgung. Punkt“, teilte Volz den Demonstranten schon im Vorfeld mit. Im „höchstpersönlichen Kontext der Frau“ dürfe der „katholische Moralapparat“ sich nicht einmischen.

Neuer Träger, neue Vorschriften

Was war passiert? Nach der Klinikfusion in Lippstadt – von dem Dreifaltigkeits-Hospital in Lippstadt, dem Marien-Hospital in Erwitte und dem Evangelischen Krankenhaus in Lippstadt – hatte der Träger nach der Fusion dem Chefarzt des Zentrums für Frauenheilkunde, Joachim Volz, verboten, Kinder abzutreiben. Das galt ebenso für seine private Praxis in Bielefeld. Es sei denn, eine Fortsetzung der Schwangerschaft hätte das Leben der Mutter akut bedroht. Dagegen klagte der Gynäkologe. Anfang August 2025 unterlag er vor dem Arbeitsgericht in Hamm. Volz wollte das nicht hinnehmen und ging in Berufung. Konsequent, schließlich treibt er seit 14 Jahren immer wieder Kinder ab. An diesem Wintertag soll das Landesarbeitsgericht Hamm eine Entscheidung fällen, gleich nach der Kundgebung und dem anschließenden Zug der Demonstranten zum Gerichtsgebäude. Sein Fall sei kein Einzelfall, darauf weist Volz – übrigens Mitglied der CDU in Bielefeld – immer wieder hin.

Mehr als 300.000 Menschen haben bis zu diesem Vormittag die im Internet gestartete Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“ unterschrieben. Das Schild mit der Ziffer hält Volz’ Ehefrau Stefanie Volz-Köster hinter ihm auf der Bühne hoch. Neben ihr stehen vor allem Grünen-Politiker: Ricarda Lang, die ehemalige Bundesvorsitzende, Britta Haßelmann, die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Sarah Gonschorek, Referentin für die Landtagsfraktion in NRW, und Tim Achtermeyer, der Landesvorsitzende in NRW. Außerdem Kristina Hänel, die Ärztin, die sich erfolgreich für die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB einsetzte, der die Werbung für vorgeburtliche Kindstötung verbot.

500 Menschen sind gekommen, angemeldet war die Demonstration für 2.000. Mehrheitlich sieht man Frauen, „glücklicherweise auch viele feministische Männer“, wie eine Schülerin gegenüber der „Tagespost“ erklärt. „Ich bin zwar katholisch, aber so sehr ich gläubig bin, das hier ist echt schlimm. Dass ich in den Augen der Kirche eine Sünderin wäre, wenn ich meinen Fötus abtreiben würde. Das wäre keine Nächstenliebe.“ Apropos Nächstenliebe: Frauen würden aus Nächstenliebe heraus abtreiben, das erlebe sie in ihrer Praxis, erzählt Kristina Hänel. Sie spricht mit betont ruhiger und gedämpfter Stimme ins Mikrofon. Und erntet Applaus. Aus der Menge ragen Fahnen auf: von der SPD, den Grünen, den Linken, von Pro Familia, von den „Omas gegen rechts“; zwischendrin flattern auch LGBTQ-Fahnen in der kalten Luft. Dazu Plakate: „Himmel, Hölle, Heuchelei, Kirche, lass die Frauen frei“ steht auf einem. „Die einzige Kirche, die erleuchtet, ist die, die brennt!“ heißt es auf einem Plakat, das ein junger Mann hochhält. Ein Ordner bittet ihn, es einzustecken. Sie wache jeden Morgen auf und sei wütend, dass es immer noch kein Selbstbestimmungsrecht für Frauen gebe, ruft Sarah Gonschorek jetzt aufgebracht ins Mikrofon.

„Frauen sind keine Gebärmaschinen”

Eine Demonstrantin ist wie eine „rote Magd“ aus dem Roman „The Handmaid’s Tale“ angezogen. In der dystopischen Erzählung ist nach einem Atomkrieg ein Großteil der Bevölkerung unfruchtbar. „Und die roten Mägde sind die Gebärmaschinen“, erzählt sie. Ihr Kostüm sei ein schweigender Protest dafür, dass Körper der Frauen versklavt werden. „Ich finde, wir sind da nicht weit über das Mittelalter hinaus. Ein Kind, das leiden würde und nicht lebensfähig wäre – das soll man nicht abtreiben dürfen? Das ist verlogen. Ganz verlogen“, findet sie. Von hinten tippt ihr jemand auf die Schulter: eine weitere „rote Magd“. „Noch jemand“, sagt sie begeistert. „Bis jetzt war ich die Einzige.“ Sofort möchte eine Fotografin die beiden fotografieren. Pressevertreter, Fotografen und Kamerateams gibt es genug. Der Streamingdienst des TV-Senders RTL hat sogar eine Drohne dabei. 
„Raise your voice, my body, my choice“ (deutsch: Erhebe deine Stimme, mein Körper, meine Entscheidung), stimmen einige junge Frauen an. Die Demonstranten setzen sich in Bewegung. Ihr Ziel ist das Landesarbeitsgericht. Als Berichterstatter fühlt es sich beinah so an, als sei man beim Marsch für das Leben unter die Gegendemonstranten geraten. „Daumen hoch“ zeigen Büroangestellte durchs Fenster, als sie den Zug vorbeiziehen sehen. An einer Schule winken und kreischen Mädchen den Demonstranten durch die geöffneten Fenster zu, wie Fans im Fußballstadion. 

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Vor dem Landesarbeitsgericht warten Gegendemonstranten. 20 waren angemeldet, teilt die Polizei der „Tagespost“ mit. Tatsächlich gekommen sind 14. In den Händen halten sie Plakate der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA). Darauf ist ein Baby zu sehen, das Trisomie 21 hat. Auch Hubert Hüppe ist dabei. „Die Kirche hat sich schon mal geweigert, Menschen mit Behinderung dem Tod auszuliefern“, erklärt er der „Tagespost“. Man spreche nun zwar davon, medizinisch notwendige Abtreibungen zu legitimieren. Doch eigentlich handele es sich um etwas anderes, sagt der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete: „Bei Spätabtreibungen geht es darum, Kinder mit Down-Syndrom oder anderen Behinderungen nicht leben zu lassen. Ich finde, das geht gar nicht.“

Zwei Reihen hinter Volz sitzen seine Angehörigen im Gerichtssaal. Ab und zu dreht er sich um und lächelt ihnen zu. Guido Jansen, der Vorsitzende Richter, ordnet die rechtliche Lage 90 Minuten lang ein. Am Ende kommt Volz noch einmal zu Wort. Unter seiner Leitung sei das Klinikum Lippstadt zum Perinatalzentrum Level 1 geworden: ein Zentrum mit einer Frauen-, einer Entbindungs- und einer Kinderklinik, welches eine Versorgung für Kinder jeden Alters und für Mütter mit jedweden Schwangerschaftskomplikationen anbietet. Level 1 ist in Deutschland die höchste Stufe. Es gebe Extremsituationen, in denen es medizinisch notwendig sei, das Kind abzutreiben, beteuert der 68-Jährige. Seine Krankenschwestern und Hebammen – sie seien darauf spezialisiert, betroffene Frauen entsprechend zu behandeln. Nach drei Stunden fällt der Vorsitzende Richter das Urteil. Gespanntes Schweigen unter den Anwesenden, niemand, der auch nur hustet.

Als Belegarzt kann er abtreiben

Im Klinikum sind Volz – wenn er als Chefarzt der Gynäkologie handelt – Abtreibungen weiterhin verboten. „Die Beklagte kann als Arbeitgeberin aufgrund ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit festlegen, welche Leistungen sie im Klinikum anbietet und welche nicht“, heißt es später in der Pressemitteilung des Gerichts. Bis das schriftliche Urteil vorliegt, kann es noch Wochen oder Monate dauern. Für seine Nebentätigkeit in seiner Bielefelder Privatpraxis hingegen würden andere Regeln gelten. Welche genau? Das lässt der Richter offen. In einer Pressemitteilung des Gerichts findet sich bislang nur der Satz: „Die vollständige Untersagung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ohne Ausnahmeregelung ist von den Regelungen in den erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen nicht gedeckt.“ Das Christliche Klinikum darf Volz in seiner Rolle als Kassenarzt keine sogenannten medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüche mehr verbieten. Im Klartext bedeutet das: Auch im Klinikum Lippstadt kann Volz Abtreibungen vornehmen, nämlich dann, wenn er dort als Belegarzt arbeitet.

Aufatmen raunt durch den Saal. In vielen Medien ist später von einem „Teilerfolg“ die Rede. Nach dem Urteil stürzen sich die Pressevertreter auf Volz. „Ich bin erleichtert. Für meine Patientinnen ist es ein großer Gewinn“, zeigt sich der Gynäkologe zufrieden mit dem Urteil. „Für uns heißt das, dass sie ab morgen wieder wie gewohnt zu uns kommen können und wir ihnen helfen, ohne Wenn und Aber.“

Das Klinikum Lippstadt äußert sich zurückhaltend. In einer nach der Verhandlung veröffentlichten Pressemitteilung lässt es wissen, es sähe sich durch das Urteil „grundsätzlich in unserer Position als Arbeitgeber bestätigt“ und „das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt“. Ob und welche Konsequenzen es – etwa durch eine neue Dienstanweisung für Volz – zieht, lässt das Christliche Krankenhaus offen. Man werde die „schriftliche Urteilsbegründung“ des Landesarbeitsgerichts „abwarten“, „analysieren und über das weitere Vorgehen beraten“. 

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Themen & Autoren
Elisabeth Hüffer Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Evangelische Kirche Hubert Hüppe SPD

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