Ob es gefällt oder nicht: Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, das es dem Chefarzt für Gynäkologie des Christlichen Krankenhauses Lippstadt, Joachim Volz, gestattet, in seiner privaten Praxis in Bielefeld ungeborene Kinder abzutreiben, lässt sich kaum beanstanden. Auch das Weisungsrecht kirchlicher Arbeitgeber, so muss die Entscheidung verstanden werden, ist nicht grenzenlos.
Auf einem anderen Blatt steht, ob eine Institution sich nicht von einem Angestellten trennen muss, der ihre Werte nicht nur nicht teilt, sondern sie auch medienwirksam verächtlich zu machen sucht. Diese Frage wurde vor Gericht nicht verhandelt. Noch nicht. Denn nach Lage der Dinge hätte das Christliche Krankenhaus hinreichend Gründe, das Arbeitsverhältnis mit Volz als zerrüttet zu betrachten.
Joachim Volz: Mit Teilerfolg nicht zufrieden
Dass ihm der Teilerfolg, den er mit seiner Klage vor Gericht errang, nicht ausreicht, und er seine Hoffnungen, weil das Gericht eine Revision nicht zugelassen hat, nun auf die Politik setzt, spricht Bände. Auch sonst lässt sich an der Causa Volz ablesen, wie es um die geistige Gesundheit weiter Teile unserer Gesellschaft längst bestellt ist.
Das weite Teile der Medien und linke Spitzenpolitiker nach der Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel nun einen weiteren Mediziner auf ihren Schild heben, der dafür kämpft, unschuldige und wehrlose Kinder im Mutterleib töten zu dürfen, ist ein Skandal, den sich niemand, der noch bei klarem Verstand ist, schönreden kann. Papst Franziskus traf den Nagel auf den Kopf, als er solche Ärzte mit „Auftragskillern“ verglich. Töten gegen Geld, das ist, was Killer tun.
Der Arzt muss das ungeborene Kind als zweiten Patienten betrachten
Alle – insbesondere aber Kirchenmänner, Politiker und Journalisten – tun gut daran, Frauen nicht zu verurteilen, die, alleingelassen, sich in verzweifelten Situationen nicht anders zu helfen können meinen. Nur folgt daraus eben nicht, dass sich die dem Schwangerschaftskonflikt per se enthobenen abtreibenden Ärzten als „barmherzige Samariter“ verklären ließen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Das ärztliche Ethos verpflichtet den Arzt, das Kind im Mutterleib als seinen zweiten Patienten zu betrachten. Wer es tötet, noch dazu gegen Honorar, ist daher ein Killer und kein Heiler. Und dass kirchliche Träger keine Auftragskiller beschäftigen können, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
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