Das Arbeitsgericht Hamm hat die Klage des Gynäkologen Joachim Volz, die dieser gegen seinen Arbeitgeber, das christliche Klinikum Lippstadt, angestrengt hatte, heute abgewiesen. Der Chefarzt der Gynäkologie wollte nicht hinnehmen, dass das evangelische Krankenhaus ihm nach der Fusion mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter untersagte. Die Weisung des neuen Trägers erstreckte sich auch auf die Nebentätigkeit des Arztes in seiner Bielefelder Privatpraxis. Wie der Vorsitzende Richter Klaus Griese heute sagte, war die Klinik zu beiden Maßnahmen berechtigt. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten nach Polizeiangaben rund 2000 Menschen unter dem Motto „Stoppt das katholische Abtreibungsverbot“ für ein Recht auf vorgeburtliche Kindstötungen. An der Veranstaltung nahm neben Volz auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Britta Haßelmann teil. Wie die katholische Nachrichtenagentur KNA berichtet, erklärte Volz nach der Verhandlung, er warte zwar noch auf die schriftliche Urteilsbegründung, gehe aber nach Absprache mit seinem Anwalt von einem Gang in die nächste Instanz aus. „Ich denke, das war nicht der letzte Satz in diesem Fall“, wird Volz zitiert.
Erzbistum Paderborn beklagt falsche Angaben
Das Erzbistum Paderborn, das sich zum Fall nicht äußern wollte, beklagte heute in einer Stellungnahme, dass in der Debatte um den Prozess wiederholt falsche Angaben gemacht worden seien. So sei es „falsch, dass es am Klinikum Lippstadt keine Ethikkommission gebe“. Der bestehende Gesellschaftsvertrag sehe „ausdrücklich die Einrichtung eines Ethikkomitees vor. Sowohl im evangelischen als auch im katholischen Krankenhaus bestand jeweils eine Ethikkommission, die derzeit – auch nach der Fusion – noch parallel weiterarbeiten. Die fusionierte Klinik ist aktuell damit befasst, die beiden Gremien zusammenzuführen, neu aufzustellen und zu strukturieren.“ Das Gremium diene „der verantwortungsvollen Begleitung medizinisch-ethischer Fragen, gerade auch in Grenzsituationen.“
Falsch sei auch, „dass in einem katholisch mitgetragenen Klinikum wie dem in Lippstadt in keinem Fall Schwangerschaftsabbrüche möglich seien.“ Die Realität sei „differenzierter“, heißt es in der Stellungnahme. „Eine Ausnahme bildet die Situation, dass Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte.“ In solchen Ausnahmesituationen würde die Ethikkommission einbezogen, „um gemeinsam mit den behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten verantwortungsvoll zu prüfen“, ob ein Schwangerschaftsabbruch „medizinisch geboten“ und „ethisch vertretbar“ sei. Falsch sei auch, dass „Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt für einen Abbruch entscheiden, in der Region keine ortsnahe Versorgung fänden“. Eine solche Versorgung sei „im Umfeld sehr wohl gewährleistet“. (DT/reh)
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