Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Brüssel

Europäisches Parlament: Abtreibung als Menschenrecht?

Ein Bericht im Europäischen Parlament stellt die Gewissensfreiheit von Ärzten und die Meinungsfreiheit von Lebensschützern in Frage.
Der Sozialist Predrag Matic
Foto: Alexis Haulot/EP | Der Sozialist Predrag Matic ist aktuell das Gesicht der Abtreibungs-Lobby im Europäischen Parlament. Mächtige Netzwerke stehen hinter ihm.

Die Abtreibungs-Lobby stellt im Europäischen Parlament die Machtfrage: Ein Bericht des kroatischen Sozialisten Predrag Matic, der am 23. Juni in Brüssel behandelt werden wird, versucht, Abtreibung zum Menschenrecht zu erklären und die Gewissensfreiheit von Ärzten zu untergraben. Der Bericht wurde im zuständigen „Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter“ mit 27 gegen sechs Stimmen angenommen.

Lesen Sie auch:

Uneingeschränkter Zugang zu Abtreibung gefordert

Das Recht ungeborener Kinder auf Leben findet hier keine Erwähnung. Im Gegenteil: Der Bericht behauptet, „dass Verstöße gegen die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte Verstöße gegen die Menschenrechte darstellen, insbesondere gegen das Recht auf Leben“. In dieser Logik wären Abtreibungsbefürworter die eigentlichen Lebensschützer, während Abtreibungsgegner das Recht auf Leben missachteten.

Matic behauptet, dass Staaten, die Abtreibungen nur unter bestimmten Umständen straffrei stellen „Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, in andere Länder zu reisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt“. Sein Bericht fordert die Mitgliedstaaten der EU darum auf, „alle Hindernisse zu beseitigen, die dem uneingeschränkten Zugang zu diesen Diensten im Wege stehen“.

Bald "Verweigerung der medizinischen Versorgung"?

Eine Weigerung von Ärzten, an Abtreibungen mitzuwirken, soll es nach Matic bald nicht mehr geben: „In Zukunft sollte sie als Verweigerung der medizinischen Versorgung und nicht als sogenannte Verweigerung aus Gewissensgründen behandelt werden.“ Damit würde die Berufung auf das eigene Gewissen nicht mehr vor Strafe schützen.

Da Gesundheitspolitik und Abtreibungsgesetzgebung nicht in die Zuständigkeit der EU, sondern der Mitgliedstaaten fällt, etikettiert der Berichterstatter sein Paket mit „Verwirklichung des Grundrechts auf Gesundheit“ und behauptet, dies alles sei untrennbar mit der „Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt verbunden“. So werden alle Versuche zur Verbesserung des Lebensschutzes für ungeborene Kinder zur „Erosion erworbener Rechte“. Lebensschützer werden als „Gegenbewegung gegen die Rechte der Frau“ diffamiert und beschuldigt, die „Entdemokratisierungsprozesse in der EU“ voranzutreiben.  DT/sba

Welche Netzwerke hinter der Offensive stehen und warum die Abstimmung über den Matic-Bericht spannend wird, lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

Themen & Autoren
Vorabmeldung Abtreibung Abtreibungsgegner Frauenrechte Meinungsfreiheit Menschenrechtsverletzungen

Weitere Artikel

Ein Fußballer weigert sich, an einer Aktion „gegen Homophobie“ teilzunehmen – und verteidigt sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Gastkommentar von Jakob Cornides.
17.05.2023, 10 Uhr
Jakob Cornides
Auch nach der Ära Castro gehen Kubas Kommunisten massiv gegen die Opposition vor. Das Land liegt am Boden, doch nur wenig ändert sich.
09.03.2024, 10 Uhr
Benedikt Vallendar

Kirche

Der Kurienkardinal meint, die Aussagen des Papstes zu Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland aus dem Kontext gerissen worden seien.
18.03.2024, 14 Uhr
Meldung