Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, fordert ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. „Schon aus Gründen der Sicherheit ist es wichtig, dass ein menschliches Gesicht in der Öffentlichkeit erkennbar ist“, erklärte Weidel im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Anlass ist das Burka-Verbot in den Niederlanden, das ab dem heutigen Donnerstag in allen öffentlichen Einrichtungen gilt.
Weidel: Verbot insbesondere im öffentlichen Dienst unabdingbar
Insbesondere im öffentlichen Dienst sei es „unabdingbar“, dass das Gesicht einer Person zu erkennen sei, so die AfD-Politikerin weiter. „Hier darf es keinerlei Verschleierung und Kopftücher geben.“
Die deutsche Gesellschaft zeichne sich dadurch aus, dass Männer und Frauen auf Augenhöhe miteinander kommunizierten. Religiöse Vollverschleierung stehe dem entgegen, so Weidel. „Hier wird eine Apartheid zwischen Männern und Frauen demonstriert.“ Die Frau werde degradiert. „Das hat in unserer westlichen Gesellschaft keinen Platz.“
"Hier wird eine Apartheid zwischen
Männern und Frauen demonstriert.
Das hat in unserer westlichen Gesellschaft keinen Platz"
AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel
Die Bedenken, ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum könne in die Religionsfreiheit eingreifen, teilt Weidel nicht. Auch hält sie Kontrollen grundsätzlich für durchführbar. „Die Exekutive soll großflächige Dieselfahrverbote kontrollieren. Da sollte es durchaus möglich sein, Personen in der Öffentlichkeit anzusprechen, die sich nicht an ein Verschleierungsverbot halten.“
Auch die deutschen Bischöfe sehen eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum problematisch. „Freiheit und Rechtsgleichheit können in europäischen Gesellschaften nur gewährleistet werden, wenn alle Bürger unabhängig von ihrem sozialen Status, ihrer Religionszugehörigkeit und ihrem Geschlecht gleichermaßen an unseren Gesellschaften partizipieren können“, erklärt Matthias Kopp, Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber der „Tagespost“. Dies wiederum setze die freie, ungehinderte und gleichberechtigte Kommunikation zwischen allen Personen zwingend voraus.
„Wo immer bei einem Streit um Burka oder Niqab zwischen verschiedenen Grundrechten abgewogen werden muss, gibt es deshalb gute Gründe den Anspruch, sich verschleiern zu dürfen, nachrangig zu behandeln“, so Kopp. Es sei kaum vorstellbar, dass eine Schule, eine Universität oder beispielsweise die Verkehrspolizei die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen könne, wenn ein Teil der Bürger jeglichem Gegenüber seine individuelle Erkennbarkeit verweigert.
Zudem gibt Kopp zu bedenken, dass sich Burka und Niqab auch nach weit überwiegender Auffassung muslimischer Rechtsgelehrter nicht religiös rechtfertigen ließen. „Die Ganzkörper-Verschleierung stellt ihnen zufolge eine vorislamische Tradition dar, die sich in verschiedenen traditionell geprägten Gesellschaften erhalten hat und sich derzeit wieder zunehmend verbreitet.“ Christen könnten daher im Tragen von Burka oder Niqab kein religiöses Gebot, wohl aber individuelle Überzeugungen respektieren.
DT/mlu
Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.