Münster/München

„Ärzte für das Leben“ kritisieren kostenfreie vorgeburtlicher Gentests

Wenn nicht-invasive Pränataltests als Teil der normalen vorgeburtlichen Versorgung eingestuft würden, sei dies „ethisch bedenklich“, so der Mediziner Paul Cullen.
Downsyndrom sei nach Schilderung Cullens keine Erkrankung
Foto: Marijan Murat (dpa)

Die seit dem 1. Juli geltende Kassenzulassung von vorgeburtlichen Blut-Gentests auf das Downsyndrom und andere chromosomale Störungen kritisieren die „Ärzte für das Leben“ deutlich. Der erster Vorsitzender der Organisation, der Münsteraner Mediziner Paul Cullen, sieht darin die Gefahr, dass der Test von Eltern als ein Teil der normalen vorgeburtlichen Versorgung eingestuft wird, nicht als ein Ausnahmetest, wie er im Interview mit dem christlichen Sender katholischer Prägung, „Radio Horeb“, erklärt. Solch eine Entwicklung sei „ethisch bedenklich“.

Keine Erkrankung, sondern „eine andere Art zu sein“

DasDown-Syndrom sei nach Schilderung Cullens keine Erkrankung, sondern eher „eine andere Art zu sein“. Demzufolge gebe es keine Behandlung für das Downsyndrom, sondern nur die Möglichkeit, den Menschen mit Downsyndrom vor seiner Geburt mittels Abtreibung zu eliminieren.  

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Ein weiteres Problem sieht Cullen darin, dass vielen Eltern die Tragweite des Tests nicht bekannt sei. Wer den Test gemacht habe, könne in einen gewissen Zwang geraten, „das Kind abzutreiben, obwohl das eigentlich nicht die primäre Intention war“. Wenn man aber gar nicht vorhabe, das Kind abzutreiben, „gibt es letztlich keinen Grund, diesen Test zu machen“. 

Zudem gingen viele Eltern davon aus, dass bei einem negativen Testergebnis „das Kind unbedingt gesund ist“. Aber der Test liefere mitnichten eine solche Garantie, denn untersucht werde nur auf einen kleinen Kreis von Erbstörungen. „Alle andere Krankheiten und Beeinträchtigungen, die vor der Geburt auftreten können, werden von dem Test nicht erfasst“, so Cullen.

Der Mediziner räumt ein: „Natürlich wünschen sich alle Eltern ein gesundes Kind.“ Ein Recht darauf habe man aber nicht. „Stellen wir das Lebensrecht einiger grundsätzlich in Frage, so wird das Lebensrecht aller in Frage gestellt“, betont er.  DT/pm/mlu

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