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Abtreibungsarzt für Werbeverbot

Debatte um den Paragraphen 219a geht in die nächste Runde – Keine Entscheidung vor Herbst. Von Stefan Rehder

Der Streit um Erhalt oder Wegfall des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) wird aller Voraussicht nach bis zum Herbst oder darüber hinaus andauern. Nachdem der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz die übliche Anhörung von Sachverständigen für den 27. Juni terminiert hat, bliebe nur die darauffolgende Sitzungswoche, um vor der Sommerpause eine Änderung der geltenden gesetzlichen Regelung zu beschließen.

Da CDU/CSU dem Vernehmen nach keinen Wert darauf legen, einen wie auch immer gearteten Kompromiss vor der Landtagswahl in Bayern am 14. Oktober zu verkünden, wäre eine schnellere Entscheidung eine echte Überraschung. In dem seit November schwelenden Streit fordern Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD eine ersatzlose Streichung des Werbeverbots. Die FDP macht sich für eine „Liberalisierung“ stark. Während Linke, Grüne und Liberale jeweils einen eigenen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht haben, hat die SPD darauf bisher verzichtet. CDU/CSU treten – wie die AfD – für den Erhalt des Werbeverbots ein. Es wird erwartet, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) demnächst einen mit der Union abgestimmten Lösungsvorschlag präsentiert. Vergangene Woche hat sich nun auch Deutschlands bekanntester Abtreibungsarzt eingeschaltet. Die Abendzeitung zitierte den Münchner Abtreibungsarzt Friedrich Stapf mit den Worten, es wäre „gefährlich“, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen.

Denn „damit könnte der ganze Paragraf 218, der durch eine Beratungslösung einen Schwangerschaftsabbruch straffrei macht, herunterfallen“, so Stapf. Der 72-Jährige, der eigenen Angaben zufolge rund 3 000 Abtreibungen im Jahr durchführt, ist freilich nicht über Nacht zum Lebensrechtler mutiert. Er schlägt vielmehr vor, das geltende Gesetz so zu ändern, dass Ärzte, die lediglich über Abtreibungen informierten, vor Anzeigen von Lebensrechtlern geschützt würden.

Humanistische Union informiert über Praxen

Unterdessen hat die Humanistische Union „aus Protest gegen die weitere Verschleppung einer Aufhebung des § 219a StGB“ im Internet die Namen und Adressen von Ärzten und Kliniken veröffentlicht, die in Hamburg und Schleswig-Holstein Abtreibungen durchführen.

Wie es auf der Internetseite des Vereins heißt, der 1961 in München in Gegnerschaft zu der christlich-konservativen Grundstimmung der Adenauer-Ära gegründet wurde, sei die Zusammenstellung der Kontaktdaten auf Grundlage von Informationen der Beratungsstellen erfolgt. Informationen zu weiteren Bundesländern sollen in nächster Zeit folgen.

Themen & Autoren
Stefan Rehder Alternative für Deutschland Bündnis 90/ Die Grünen FDP Landtagswahlen in Bayern SPD Schwangerschaftsabbruch

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