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Die Demontage

Nach Strich und Faden zerlegen vier Sachverständige die „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ – Grund zur Entwarnung ist das nicht.
Ein Füßchenanstecker, nachempfunden den Füßen eines wenige Wochen alten Fötus
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | Als letztes Mittel könnten die Initiatoren des interfraktionellen Gesetzentwurfs zur Neuregelung von §218 auch nach der Wahl noch eine Sondersitzung des Parlaments beantragen.

Selten ist ein Gesetzesvorhaben von Sachverständigen im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung eines Bundestagsausschusses derart vernichtet worden, wie der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) in der 133. Sitzung des Rechtsausschusses am gestrigen Montagabend.

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Im Rahmen der mehr als drei Stunden dauernden Anhörung, die Interessierte ab sofort in der Bundestags-Mediathek abrufen können, zerlegten vier der elf geladenen Sachverständigen den von einer Gruppe um die Abgeordneten Carmen Wegge (SPD) und Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) initiierten Gesetzesentwurf nach Strich und Faden.

Zerstörte Narrative und empirisch nicht belegte Behauptung

Das wiegt insofern besonders schwer, als keiner von ihnen dem Lager der Lebensrechtler zugerechnet werden kann. Im Gegenteil: Mit dem Gynäkologen der Berliner Charité, Matthias David, Koordinator der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe für die aktuelle Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch, befand sich unter ihnen sogar jemand, der vorgeburtliche Kindstötungen nicht nur selbst durchführt, sondern auch lehrt. Zusammen mit den beiden Strafrechtsprofessoren Frauke Rostalski (Köln) und Michael Kubiciel (Augsburg) und dem Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing widerlegte David sämtliche Narrative, die in der Debatte immer wieder breitgetreten werden.

Die von CDU/CSU und FDP geladenen Sachverständigen konnten überzeugend darlegen, dass sich – anders als gerne kolportiert – in Deutschland weder die Versorgungslage Schwangerer verschlechtert hat, noch Ärzte und abtreibungswillige Schwangere durch das geltende Recht kriminalisiert würden. Ins Reich der Legende wurde zuverlässig auch die Behauptung verwiesen, Deutschland sei durch internationales Recht verpflichtet, seine Abtreibungsgesetzgebung zu liberalisieren. Als „empirisch nicht belegt“ werteten die Sachverständigen auch den von den Initiatoren behaupteten „Wertewandel“, der sich in Deutschland in dieser Frage angeblich vollzogen habe.

 „Wünsch-Dir-was-Jura“

Damit nicht genug: Die drei Juristen bewerteten den Gesetzesentwurf, der unter Juristen auch schon als „Wünsch-Dir-was-Jura“ verspottet wurde, übereinstimmend als „verfassungswidrig“ und „unvereinbar“ mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wundern muss all das nicht. Spätestens seit der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (ehemals § 219a StGB) kann eigentlich jeder wissen, dass die international gut vernetzte Abtreibungslobby in Deutschland wie andernorts das Ziel verfolgt, vorgeburtliche Kindstötungen zu einer krankenkassenfinanzierten „Heilbehandlung“ zu machen und hierzulande dabei vor allem SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke seit Jahren erfolgreich beatmen.

Gefahr noch nicht gebannt

Mit der begrüßenswerten Weigerung von Union und FDP, für den heutigen Dienstag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses einzuberufen und den Gesetzesentwurf anschließend ins Plenum zurückzuüberweisen und dort zur Abstimmung zu stellen, ist diese Gefahr jedoch nicht endgültig gebannt. Als letztes Mittel könnten die Initiatoren auch nach der Wahl am 23. Februar noch eine Sondersitzung des Parlaments beantragen. Denn bis sich der neu gewählte Bundestag konstituiert, bleibt der jetzige handlungsfähig. Es empfiehlt sich also, weiter wachsam zu bleiben.

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Lesen Sie weitere Hintergründe zur Anhörung zur „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs" in der kommenden Ausgabe der „Tagespost".

Themen & Autoren
Stefan Rehder Bündnis 90/ Die Grünen Deutscher Bundestag FDP Lebensschutz SPD

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