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Abtreibung: Bistum Regensburg kritisiert Ampel-Koalition

Die Pläne der Ampel würden den Schutz ungeborener Kinder vollständig ignorieren, so der Regensburger Generalvikar. Er mahnt: Es gehe um ein „grundsätzliches Menschenrecht“.
Ampel-Pläne zu Abtreibung
Foto: Christoph Soeder (dpa) | Die Ampelkoalition plant, das in § 219a des Strafgesetzbuchs geregelte Werbeverbot für Abtreibungen vollständig abzuschaffen.

Das Bistum Regensburg hat anlässlich der Pläne der Ampel-Koalition in Sachen Abtreibung an alle Gläubigen appelliert, sich aktiv für den Lebensschutz einzusetzen. „Bitte setzen Sie sich aktiv dafür ein, das Leben von Kindern zu schützen, die noch nicht geboren sind“, rief der Regensburger Generalvikar Roland Batz laut einer Pressemitteilung des Bistums auf.

Eine ganze Menschengruppe ausgeschlossen

Die im Koalitionsvertag skizzierten Vorhaben der künftigen Regierungsparteien würden „das unantastbare Recht auf Leben“ geradezu vollständig ignorieren, wenn es um den Schutz von Kindern gehe, die noch nicht geboren sind, kritisierte Batz. „Praktisch schließen sie eine ganze Menschengruppe, nämlich alle, die noch nicht geboren sind, aus der Rechtsgemeinschaft aus.“ Dies sei nicht irgendeine politische Entscheidung, so der Generalvikar. „Hier geht es um ein grundsätzliches Menschenrecht.“

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Die Ampelkoalition plant, das in § 219a des Strafgesetzbuchs geregelte Werbeverbot für Abtreibungen vollständig abzuschaffen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“ Die „Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen“ gehöre zu einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“.

Generalvikar spricht von Vertuschung und Verharmlosung

Generalvikar Batz wirft den Regierungsparteien daher vor, das tatsächliche Geschehen, „nämlich dass einem Menschen sein Leben geraubt wird“, zu verharmlosen und zu vertuschen. Zudem bemängelt er: Wenn Abtreibung zu einer „Dienstleistung“ werde, nehme sie die Form einer normalen Geschäftstätigkeit an. „Wie soll unter diesen Bedingungen der Schutzparagraph 218 weiter bestehen können?“

Auch dass die Ampel von „sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern“ spricht, kritisiert Batz. „Wenn stiller, friedlicher Protest in bester demokratischer Tradition, der sich gegen das Töten ungeborener Kinder richtet, der deutsches Verfassungsrecht verteidigt, als ,Gehsteigsbelästigung‘ verboten wird, dann kriminalisiert die Regelung ihre politischen Gegner und stellt die politische Auseinandersetzung schlechthin in Frage.“  DT/mlu

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