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70 Jahre Grundgesetz: In christlicher Verfassung?

Heute vor 70 Jahre trat das Grundgesetz in Kraft. Die "Tagespost" macht unsere Verfassung zum "Thema der Woche".
70 Jahre Grundgesetz
Foto: Jens Kalaene (ZB) | Licht im Dunkel: Heute vor 70 Jahre trat das Grundgesetz in Kraft.

Wie kam Gott ins Grundgesetz? Was steckt hinter den Begriffen von Würde und Freiheit, die das deutsche Verfassungsdenken prägen? Was bedeutet "Leben" im Grundgesetz, und wie schlägt sich der Geist des Lebensrechts darin nieder? Welche Rolle spielt die Kirche in unserer Verfassung? Wie lassen sich Konflikte mit den christlichen Aspekten der Verfassung lösen? - Fragen, denen die "Tagespost" im "Thema der Woche" zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes nachgeht.

Gottesbezug – auch für Nichtchristen

Die Differenz zwischen dem Gott der Bibel (so sah es die Mehrheit des Parlamentarischen Rates) und dem Gewissen als innere göttliche Stimme (so sieht es heute eine Mehrheit der Deutschen), ist rechtstheoretisch unerheblich. Auch Nichtchristen (mittlerweile immerhin 40 Prozent der Bevölkerung Deutschlands) können sich im Begriff Gottes, wie er in der Präambel erscheint, wiederfinden.

Dass der Gottesbezug so und nur so gemeint ist, wenn er hierzulande in Rechtstexten auftaucht, zeigt auch die Tatsache, dass die ostdeutschen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen im Jahre 1992 beziehungsweise 1993 in ihren Landesverfassungen ebenfalls an die "Verantwortung vor Gott" appellieren, obwohl der Anteil der Christen in der Bevölkerung dieser Länder schon damals bei unter 20 beziehungsweise 30 Prozent lag. Wäre mit dem Gottesbezug mehr gemeint als ein "Ausdruck der Demut" und der Vorrang des Gewissens, hätte beispielsweise die Verfassung von Thüringen beim Volksentscheid 1994 keine 70 Prozent Zustimmung erhalten.

Politik auf der Grundlage des christlichen Gottes- und Menschenbilds

Und die 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rats? Wie sahen die den Gottesbezug damals? Der Historiker Michael F. Feldkamp gibt Auskunft: "Theologische Reflexionen, die auf ein konkretes Gottesbild Bezug nehmen, gibt es im Parlamentarischen Rat nicht. Er war auch nicht der Ort dafür. Vielmehr konnte es nur Aufgabe der Abgeordneten sein, auf der Grundlage ihres Glaubens sowie Gottes- und Menschenbilds Politik zu betreiben".

So konnte etwa der dezidiert katholische Abgeordnete Adolf Süsterhenn sehr wohl sich für den Schutz des Lebens und selbstverständlich auch des vorgeburtlichen Lebens aussprechen und gleichwohl auch die Einführung der Todesstrafe im Grundgesetz fordern. Er war es auch, der wiederholt das Naturrecht ins Gespräch brachte und davon ausgehend seine politischen Forderungen argumentativ entwickelte.

DT (jobo)

 

Warum auch die Menschenwürde, das Lebensrecht, die Religionsfreiheit und das Verhältnis von Staat und Kirche christliche Spuren tragen und wie sich damals die katholische Kirche positioniert hat, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 23. Mai 2019. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.

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Josef Bordat Bibel Christen Die Tagespost Gottesbild Katholizismus Michael F. Feldkamp

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