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§ 218 STGB bleibt unangetastet

Grüne haben letzte Munition verschossen – Rechtausschuss streicht Befassung von der Tagesordnung – Keine Zweite und Dritte Lesung im Plenum.
218-Demo im Regierungsviertel
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Das war's jetzt aber wirklich: zumindest im 20. Deutschen Bundestag, also der "alten" Legislaturperiode, wird der 218er nicht mehr geändert. Im Bild eine Demonstration im Regierungsviertel im Februar.

Der Deutsche Bundestag wird sich auf seiner Sondersitzung am kommenden Dienstag (18.3.) nicht in Zweiter und Dritter Lesung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) befassen. 

Lesen Sie auch:

Der Rechtausschuss des Deutschen Bundestags hat das Gesetzesvorhaben auf seiner heutigen Ausschusssitzung endgültig beerdigt. Bundestagspräsidentin Bärbel Baas (SPD) hatte gestern am späten Abend auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen die Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestags für dessen heutige Sitzung geändert und die Befassung mit dem Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung gesetzt. 

Zu Beginn der heutigen Sitzung beantragten daraufhin die Unionsabgeordneten im Ausschuss dessen Absetzung. Bei Enthaltung der SPD-Politiker im Ausschuss wurde der Antrag mit den Stimmen von AfD und FDP angenommen. Damit verfällt der Gesetzesentwurf der Diskontinuität. (DT/reh)

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