Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Neuregelung des §218 StGB

Auf Biegen und Brechen

Bündnis 90/Die Grünen wollen mit den Mehrheiten des alten Bundestages kommende Dienstag auch noch über eine Neuregelung des § 218 StGB abstimmen.
Hasselmann, Habeck, Dröge
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Was haben die Grünen vor? Durch Merz' Schuldenmanöver haben sie nun unerwartet viel Gestaltungsmacht.

„Was wollen Sie noch mehr?“ Das fragte Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) heute in der Sondersitzung des Deutschen Bundestags die Grünenfraktionen, nachdem er ihnen angeboten hatte, einen Teil des geplanten 500 Milliarden schweren Infrastruktur-Sondervermögens für den Klimaschutz zu reservieren.

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Eine mögliche Antwort lag da bereits im Sekretariat des Rechtsausschusses des Parlaments. Dort nämlich deponierten die Grünen einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung für die morgige Sondersitzung des Rechtausschuss (Beginn 9.00 Uhr). Der Grund: Statt bloß mit der von Union und SPD gewünschten Grundgesetzänderung zur Novellierung der Schuldenbremse, solle sich der Ausschuss auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“, dem Lieblingsprojekt der Grünen, noch einmal befassen.

Wie die „Tagespost“ aus Parlamentskreisen erfuhr, lehnten die Obleute von Union, FDP und AfD im Ausschuss dies jedoch ab. Die SPD enthielt sich. Grüne und Linke stimmten dafür. Stand jetzt bliebe es demnach bei der jetzigen Tagesordnung.

Doch die Grünen wollen sich noch nicht geschlagen geben. Da es sich bei dem Gesetzesvorhaben jedoch um einen Gruppenantrag handelt, könnte Bundestagspräsidentin Bärbel Baas (SPD) das Votum der Obleute noch gewissermaßen überstimmen. Ein entsprechendes Ersuchen soll Baas Büro bereits vorliegen. (DT/reh)

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