Kurz vor dem bevorstehenden CDU-Parteitag am 20. und 21. Februar macht die Junge Union einen neuen Vorstoß für eine Reform des Rentensystems. Neben einer Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, der Abschaffung der „Rente mit 63“ und der Anpassung der Rente an die Inflation fordert die Parteijugend, die Rentenbeiträge künftig nach der Anzahl der Kinder zu staffeln. Kinderlose Erwerbstätige sollen einen höheren Beitrag zahlen, während Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden. Konkret wird ein Zuschlag für Kinderlose von einem Prozentpunkt und für Erwerbstätige mit einem Kind von 0,5 Prozentpunkten gefordert.
Bei Familienverbänden findet der Ansatz, das System der Beitragserhebung in der Rentenversicherung grundlegend zu ändern, breite Zustimmung. Sie sehen sich in ihrem jahrelangen Einsatz für eine familiengerechte Ausgestaltung der Sozialversicherung bestätigt.
So ist nach Ansicht des Deutschen Familienverbands (DFV) eine Differenzierung nach der Elternschaft zwingend erforderlich, um die „Gerechtigkeitslücke im Generationenvertrag Rente“ zu schließen. Petra Nicolaisen, Präsidentin des DFV, erklärte dazu: „Das Prinzip ist simpel: Erst durch die nachwachsende Generation ist das System Rente überhaupt überlebensfähig. Ohne Kinder gibt es keine gesetzliche Rente. Es ist daher nur folgerichtig, dass Eltern, die durch die Erziehung ihrer Kinder das Fundament für die zukünftigen Rentenzahlungen legen, bei den Beiträgen entlastet werden.“ Eltern trügen aktuell mit der Zahlung von Rentenbeiträgen und der Kindererziehung eine doppelte Last. „Wer keine Kinder erzieht, spart diese Kosten und lässt sich die Rente durch die Kinder anderer Leute mitfinanzieren. Die geforderte Staffelung ist kein Privileg für Familien, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich“, so Nicolaisen.
Auch aus Sicht des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD), der seit 15 Jahren die etwa 1,6 Millionen kinderreichen Familien vertritt, ist es folgerichtig, die Erziehungsleistung von Eltern im Beitragssystem sichtbar zu machen. Wie Bundesvorsitzende Dr. Elisabeth Müller gegenüber dieser Zeitung sagte, funktioniere die gesetzliche Rente nur, weil eine nächste Generation nachwachse. „Wer Kinder großzieht, sichert die Zukunft unseres Sozialstaats. Eltern, insbesondere mit drei und mehr Kindern, investieren über Jahrzehnte erhebliche finanzielle Mittel, Zeit und verzichten auf berufliche Chancen. Gleichzeitig tragen genau ihre Kinder morgen die Rentenbeiträge für uns alle.“ Wer Familien stärke, sei volkswirtschaftlich zukunftsfähiger und stabilisiere langfristig das Rentensystem. „Der Vorschlag der Jungen Union bietet unserer Meinung nach die Chance, diesen Zusammenhang ehrlich, konstruktiv und gesellschaftlich verantwortungsvoll neu zu justieren“, so Müller weiter.
Kinderfreibeträge in den Sozialversicherungen?
Der Familienbund der Katholiken (FDK) betont, eine Orientierung der Rentenbeiträge an der Kinderzahl helfe, Familienarmut zu vermeiden und Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. „Kinder sind die Zukunft des Systems, denn ohne sie bricht das Umlageprinzip zusammen. Das Ziel ist eine faire und ausgewogene Lastenverteilung, d. h. ein „Normalbeitrag“ für alle und eine darauf aufbauende Entlastung je Kind“, sagte Ulrich Hoffmann, der Präsident des Familienbundes. Dabei solle die Entlastung für jedes Kind gleichermaßen gelten und nicht gestaffelt sein. Die vorgeschlagene konkrete Umsetzung des JU-Vorschlags, insbesondere den geplanten „Zuschlag für Kinderlose“, hält der Verband dagegen für taktisch unklug und gesellschaftlich spaltend.
Seine Lösung wäre die Einführung eines Kinderfreibetrags in den Sozialversicherungen, analog zum Pendant im Steuerrecht. Denn entscheidend sei die Perspektive der Entlastung von Familien, nicht die Belastung von anderen gesellschaftlichen Gruppen. „Nur wenn Familien in der Rentenversicherung als das anerkannt werden, was sie sind – tragende Säulen des Generationenvertrags –, bleibt unser Sozialstaat gerecht, solidarisch und zukunftsfähig. Die Idee des Familienbundes, hier einen Freibetrag pro Kind geltend zu machen, würde eine erhöhte Wirkung erzielen und hätte eine automatische Entlastungswirkung für Familien“, erklärte Hoffmann gegenüber der „Tagespost“.
Mit dem Vorstoß, die Rentenbeiträge an der Kinderzahl zu orientieren, bewegt sich die Junge Union auf dem Boden der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Mehr als 2000 Familien hatten mit Unterstützung der beiden Familienverbände DFV und FDK gegen verfassungswidrige Beiträge in der Pflege-, Renten- und Krankenversicherung geklagt. Im Pflegeversicherungsurteil von 2001 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Eltern dort verfassungswidrig benachteiligt werden, wo ihre Familienleistungen nicht berücksichtigt werden. Das Gericht forderte damals ausdrücklich, auch die übrigen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit hin zu prüfen.
2005 wurde ein Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung eingeführt. Seit 2023 liegt der Zuschlag auf den allgemeinen Beitragssatz bei 0,6 Prozent. Ab zwei Kindern sinkt der Beitrag dagegen um 0,25 Prozent mit jedem Kind. Ausgenommen von dem Zuschlag sind Kinderlose, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Personen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen keine Rolle.
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