Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines sozialversicherten Elternpaars mit vier minderjährigen Kindern vor dem EGMR gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Kindererziehung bei der Beitragserhebung zur Renten- und Krankenversicherung zurückgewiesen. Wie die „Tagespost“ vom Familienbund der Katholiken erfuhr, teilte das Gericht in seiner Entscheidung vom 28. August bislang ohne nähere Begründung mit, dass es keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention sieht. Damit endet ein jahrzehntelanger Weg durch die Instanzen.
Familienklage gegen Benachteiligung bei Sozialversicherung gescheitert
Kinderfreibetrag bei der Sozialversicherung? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weist eine Klage von Familien nach jahrelangem Prozess endgültig ab.
