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Familienklage gegen Benachteiligung bei Sozialversicherung gescheitert

Kinderfreibetrag bei der Sozialversicherung? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weist eine Klage von Familien nach jahrelangem Prozess endgültig ab.
Symbolbild Geld und Familie
Foto: imago stock&people | Entlastungshoffnung adé: eine Klage deutscher Familien für mehr Berücksichtigung der Kindererziehungsleistung in der Sozialversicherung scheitert endgültig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines sozialversicherten Elternpaars mit vier minderjährigen Kindern vor dem EGMR gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Kindererziehung bei der Beitragserhebung zur Renten- und Krankenversicherung zurückgewiesen. Wie die „Tagespost“ vom Familienbund der Katholiken erfuhr, teilte das Gericht in seiner Entscheidung vom 28. August bislang ohne nähere Begründung mit, dass es keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention sieht. Damit endet ein jahrzehntelanger Weg durch die Instanzen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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