Der „Familienbund der Katholiken“ (FDK) hat sich kritisch zur geplanten Reform des Bürgergeldes geäußert. Der Verband sieht insbesondere in der vorgesehenen Verpflichtung zur Arbeit für Eltern in Grundsicherung ab dem ersten Geburtstag des Kindes einen erheblichen Eingriff in die Autonomie der Eltern. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung hervor.
„Eine solche Regelung setzt Familien in einer besonders sensiblen Phase unter erheblichen zusätzlichen Druck“, erklärt FDK-Präsident Ulrich Hoffmann. Die geplante Reform stehe „im Widerspruch zur Elternzeitregelung, die Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Schonraum und Wahlfreiheit hinsichtlich ihres Familienmodells garantiert“. Familien benötigten „wirksame Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg und verlässliche Rahmenbedingungen“ anstatt „faktischem Zwang und fragwürdigen Erwerbsanreizen“, so Hoffmann.
Zu diesen Rahmenbedingungen zählt der FDK „Betreuungsmöglichkeiten in guter Qualität“. Zudem fordert der Familienbund eine Beitragsfreiheit für frühkindliche Betreuung für Familien mit niedrigem Einkommen. Familien seien „durch Sorgeverantwortung gebunden“ und leisten somit „bereits eine gesellschaftlich wichtige Arbeit“. Aus diesem Grund könnten an diese nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie an Alleinstehende. Daher benötige es „verhältnismäßige Sanktionen, die vor allem Missbrauch und gravierende Versäumnisse adressieren“.
Außerdem plädiert der Verband in einem im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichten „Factsheet zum Bürgergeld“ für eine gerechtere Steuer- und Abgabenpolitik zugunsten niedriger Einkommen sowie für sinkende Transferentzugsraten bei Sozial- und Familienleistungen, um den Abstand zwischen Bürgergeld und Erwerbseinkommen zu erhöhen. Auch die Abschaffung der Minijobs fordert der Verband, um das Missbrauchspotenzial zu senken. DT/jna
Katholischer Verband kritisiert geplante Bürgergeldreform











