Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung THEMA DER WOCHE

Rechtswidrig, aber straffrei?

Vor 30 Jahren: Das fatale Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 218 StGB.
Bundesverfassungsgericht, Richterin Karin Graßhof
Foto: Reineke, Engelbert (CC-BY-SA-3.0-DE) | Karin Graßhof sah seinerzeit die Problematik für die Richter darin, „effektiven Lebensschutz“ gewährleisten zu sollen in der sozialen Wirklichkeit, wie sie sich nun einmal entwickelt habe.

Mit seinem sogenannten 2. Abtreibungsurteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 28. Mai 1993 die zweite Bonner Fristenregelung gewogen und für zu leicht befunden. Zufriedengestellt hat das Urteil dennoch niemanden. Nach Worten der damaligen Verfassungsrichterin Karin Graßhof, Mitglied des erkennenden Zweiten Senats, bestand die Problematik für die Richter darin, „effektiven Lebensschutz“ gewährleisten zu sollen „in der sozialen Wirklichkeit, wie sie sich nun einmal entwickelt hat.“ Passte also, die soziale Wirklichkeit im wiedervereinigten Deutschland einfach nicht mehr zur Verfassung der Deutschen?

Lesen Sie auch:

Unterschiedliche Perspektiven, ähnliche Ergebnisse

Grund genug für die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinenden katholischen Wochenzeitung, das Urteil, dessen Jahrestag sich am kommenden Sonntag zum 30. Mal jährt, noch einmal unter das Brennglas zu legen. Im „Thema der Woche“ (Seite 2 und 3) schauen der Rostocker Rechtshistoriker und Rechtsphilosoph Philosoph Jörg Benedict und der Osnabrücker Sozialwissenschaftler Manfred Spieker aus unterschiedlichen Perspektiven auf das Urteil und analysieren die aus ihrer Sicht entscheidenden Knackpunkte der an Widersprüchen reichen Entscheidung der Verfassungshüter und schlagen den Bogen zur Gegenwart.

Im Leitartikel (Seite 8) fragt schließlich „Tagespost“-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder danach, wie eine „soziale Wirklichkeit“ ausschauen müsste, die zu der zu Recht vielgerühmten Verfassung der Deutschen passen würde, deren 75-jähriges Bestehen im kommenden Jahr staatsmännisch gefeiert werden dürfte. Gibt es Anleihen, die in Frage kämen und falls ja, an wen könnte man sich dabei wenden? DT/reh

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost umfassende Berichte zum Urteil zum §218 vor 30 Jahren.

Themen & Autoren
Vorabmeldung Sozialwissenschaftler Stefan Rehder

Weitere Artikel

Das Vatikandokument „Mensuram Bonam“ zeigt einen praxistauglichen Weg, wie katholische Anleger Kapital so einsetzen können, dass es rentierlich ist und zugleich dem Menschen dient.
06.12.2025, 11 Uhr
Patrick Peters
Wie der Erzbischof von Köln zum Stargast einer Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht in der „Woche für das Leben“ in Köln wurde.
25.04.2024, 19 Uhr
Stefan Rehder
Die SPD spielt mit dem Feuer: Im Vorfeld der erneuten Richterwahl könnte man meinen, die Sozialdemokraten legen es auf einen Bruch der Koalition an.
23.08.2025, 11 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Positionspapier zur Rettung der Kirchenmusik, das es in sich hat: Der Deutsche Musikrat beschämt die Kirche mit Kritik an ihrem Musikleben. Zwischenruf einer Kirchenmusikerin.
23.01.2026, 16 Uhr
Barbara Stühlmeyer
Von Favoriten bis Kompromisskandidaten für den Posten des Vorsitzenden der deutschen Bischöfe: Ein Überblick über Chancen und Profile.
22.01.2026, 16 Uhr
Dorothea Schmidt
Der Journalist Franz Herre schrieb große Biografien. Einen besonderen Blick warf er auf Konrad Adenauer. Mit fast 100 Jahren ist der Katholik nun gestorben.
23.01.2026, 11 Uhr
Sebastian Sasse
Bei einer Grönland-Invasion wäre es „moralisch akzeptabel, diesen Befehl zu verweigern“, meint der ehemalige Vorsitzende der US-Bischofskonferenz. Sein Nachfolger hält sich noch bedeckt.
21.01.2026, 10 Uhr
Meldung