Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung THEMA DER WOCHE

Rechtswidrig, aber straffrei?

Vor 30 Jahren: Das fatale Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 218 StGB.
Bundesverfassungsgericht, Richterin Karin Graßhof
Foto: Reineke, Engelbert (CC-BY-SA-3.0-DE) | Karin Graßhof sah seinerzeit die Problematik für die Richter darin, „effektiven Lebensschutz“ gewährleisten zu sollen in der sozialen Wirklichkeit, wie sie sich nun einmal entwickelt habe.

Mit seinem sogenannten 2. Abtreibungsurteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 28. Mai 1993 die zweite Bonner Fristenregelung gewogen und für zu leicht befunden. Zufriedengestellt hat das Urteil dennoch niemanden. Nach Worten der damaligen Verfassungsrichterin Karin Graßhof, Mitglied des erkennenden Zweiten Senats, bestand die Problematik für die Richter darin, „effektiven Lebensschutz“ gewährleisten zu sollen „in der sozialen Wirklichkeit, wie sie sich nun einmal entwickelt hat.“ Passte also, die soziale Wirklichkeit im wiedervereinigten Deutschland einfach nicht mehr zur Verfassung der Deutschen?

Lesen Sie auch:

Unterschiedliche Perspektiven, ähnliche Ergebnisse

Grund genug für die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinenden katholischen Wochenzeitung, das Urteil, dessen Jahrestag sich am kommenden Sonntag zum 30. Mal jährt, noch einmal unter das Brennglas zu legen. Im „Thema der Woche“ (Seite 2 und 3) schauen der Rostocker Rechtshistoriker und Rechtsphilosoph Philosoph Jörg Benedict und der Osnabrücker Sozialwissenschaftler Manfred Spieker aus unterschiedlichen Perspektiven auf das Urteil und analysieren die aus ihrer Sicht entscheidenden Knackpunkte der an Widersprüchen reichen Entscheidung der Verfassungshüter und schlagen den Bogen zur Gegenwart.

Im Leitartikel (Seite 8) fragt schließlich „Tagespost“-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder danach, wie eine „soziale Wirklichkeit“ ausschauen müsste, die zu der zu Recht vielgerühmten Verfassung der Deutschen passen würde, deren 75-jähriges Bestehen im kommenden Jahr staatsmännisch gefeiert werden dürfte. Gibt es Anleihen, die in Frage kämen und falls ja, an wen könnte man sich dabei wenden? DT/reh

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost umfassende Berichte zum Urteil zum §218 vor 30 Jahren.

Themen & Autoren
Vorabmeldung Sozialwissenschaftler Stefan Rehder

Weitere Artikel

Heute wird das Bundesverfassungsgericht 75 Jahre alt. Grund genug, einen Blick auf unser Grundgesetz, seine Auslegung und seine Brüche zu werfen.
12.03.2026, 08 Uhr
Georg Dietlein
Papst Leo fordert eine Balance der Sicherungen und Begrenzungen der Freiheit. Die Forderung nach politischer Regulierung zieht sich wie ein roter Faden durch die Enzyklika.
02.06.2026, 20 Uhr
Manfred Spieker
Der Gynäkologe Rainer Kimmig wird angeprangert, weil er in 25 Jahren keine Abtreibung durchgeführt hat. Doch die besten Argumente der letzten 2000 Jahre hat er auf seiner Seite.
28.05.2026, 17 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Das Programm des Konsistoriums Ende Juni steht nun fest. Papst Leo XIV. will mit den Kardinälen über die internationale Lage und künstliche Intelligenz beraten.
11.06.2026, 11 Uhr
Guido Horst
Bei der Weihe des Christus-Turms der Sagrada Família in Barcelona würdigt Leo XIV. die spirituelle Tiefe des Meisterarchitekten Antoni Gaudí.
11.06.2026, 06 Uhr
Guido Horst
Salzburgs Erzbischof Franz Lackner über die Radikalität des heiligen Franziskus, sein eigenes Franziskaner-Sein und die notwendige Liebe zur Kirche.
10.06.2026, 15 Uhr
Stephan Baier
Theologische Besserwisserei gegenüber Rom oder Alleingänge im Stil des deutschen „Synodalen Wegs“ sind mit Erzbischof Franz Lackner nicht zu machen.
10.06.2026, 08 Uhr
Stephan Baier