Die Debatte um die rechtliche Regelung der Triage ist auch nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch den Deutschen Bundestag nicht beendet. Während Menschen mit Behinderungen angekündigt haben, erneut den Gang nach Karlsruhe anzutreten, fordern Landesärztekammer wie die hessische nun die „Nachbesserung“ des Gesetzes. Insbesondere das im Gesetz festgeschriebene Verbot der „Ex-Post-Triage“ ist vielen Ärzten ein Dorn im Auge.
Menschen sind kein Mittel zum Zweck
Das kann nur erstaunen. Denn bei der Ex-Post-Triage würde eine medizinisch indizierte und begonnene Behandlung eingestellt und das Leben eines Menschen aufgegeben, um mit den freiwerdenden Ressourcen einem Menschen das Leben zu retten, der eine noch höhere Überlebenswahrscheinlichkeit besitzt. Damit würde der zuerst behandelte Patient, wie der Philosoph und Bioethiker Markus Rothhaar, der an der Theologisch-Philosophischen Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz lehrt, in seinem Beitrag für das Ressort „Glauben & Wissen“ aufzeigt, jedoch als „bloßes Mittel zum Zweck“ behandelt. Genau einer solchen Behandlung aber habe die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes ein für alle Mal einen Riegel vorschieben wollen.
Auch scheint die Ex-Post-Triage nicht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt zu sein, das in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klarstellte, dass Menschen „nicht als bloße Objekte einer Rettungsaktion zum Schutze anderer“ behandelt werden dürften und erklärte: „Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten.“ „Menschliches Leben und menschliche Würde“ genößen „ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.“ DT/reh
Lesen Sie den ausführlichen Beitrag des Philosophen und Bioethikers Markus Rothhaar in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".