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Urteil gegen Eltern in Transitionsstreit

Persönliches Recht oder Missachtung der Elternrechte? Ein Schweizer Gericht urteilt abermals im Sinne einer Jugendlichen, die vor dem Gesetz zum Mann werden will.
CSD Fulda
Foto: IMAGO/Müller-Stauffenberg (www.imago-images.de) | Auch in Deutschland ein Streitthema: was ist im (Transitions-) Konfliktfall entscheidend? Elternrechte oder Selbstbestimmung vermeintlich transidenter Jugendlicher? Im Bild eine Szene vom Christopher Street Day in Fulda.

Ein Elternpaar in der Schweiz, das sich gegen die Geschlechtstransition seiner Tochter wehrt, muss die Ausweisdokumente der 16-Jährigen herausgeben, damit ein rechtlicher Geschlechtswechsel eingeleitet werden kann. Wie die christliche NGO „ADF International“ berichtet, die die Eltern unterstützt, entschied dies nun das höchste Gericht im Kanton Genf. Seit über einem Jahr seien die Eltern durch einen Gerichtsbeschluss von ihrer Tochter getrennt, nachdem sie sich gegen Pubertätsblocker und geschlechtsangleichende Maßnahmen ausgesprochen hatten, so die ADF.

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„Wir sind tieftraurig, dass dieser Alptraum weitergeht,“ zitiert ADF den Vater des Kindes nach dem Urteil. „Nicht nur sind wir weiter von unserer Tochter getrennt, jetzt könnten wir auch noch bestraft werden, wenn wir den rechtlichen Geschlechtswechsel nicht ermöglichen.“

Umstrittenes Kindeswohl 

Der ADF-Anwalt Felix Böllmann kritisierte das Urteil als „große Ungerechtigkeit“: Die Eltern hätten „jedes Recht, dem Geschlechtswechsel ihrer psychisch vulnerablen Tochter zu widersprechen, da dieser Schritt schädliche und irreversible Folgen haben kann.“ Böllmann forderte, das Kindeswohl und die Elternrechte zu wahren, anstatt ideologische Konzepte durchzusetzen. Er verwies auf Großbritannien, wo das Höchstgericht das Verbot von Pubertätsblockern bestätigt hat.

Demgegenüber argumentiert das Gericht laut ADF, dass „die Entscheidung über die eigene Identität ein rein persönliches Recht“ sei und der Tochter zugestanden werden müsse. Nach Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs sei eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nicht nötig, wenn die betreffende Person das 16. Lebensjahr vollendet habe. Das Gericht bestätigt in dem Urteil auch eine vorinstanzliche Entscheidung. Die Eltern prüfen nun eine abermalige Berufung.

2021 hatte die damals 13-jährige Tochter nach Angaben von ADF im Kontext psychischer Schwierigkeiten erstmals geäußert, dass ihre Geschlechtsidentität männlich sei. Trotz Ablehnung der Eltern führten die Schule und das Jugendamt eine soziale Transition durch. Im April 2023 entschied ein Gericht, die Eltern zu trennen und das Jugendamt mit medizinischen Entscheidungen zu betrauen. DT/jra

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