Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat eine neue Internetseite über geistliche Gemeinschaften präsentiert. Laut einer Pressemeldung der DBK können unter gemeinschaften-bewegungen.de Informationen zu Lebensform und Kontakten geistlicher Gemeinschaften und kirchlicher Bewegungen in Deutschland abgerufen werden.
Die Übersicht enthält nur offiziell von der Kirche anerkannte Gemeinschaften und Bewegungen. Dies setzt eine kirchenrechtliche Anerkennung durch einen Diözesanbischof oder bei internationalen Bewegungen durch den Heiligen Stuhl voraus. Außerdem müssen die Vereinigungen die Regelungen der deutschen Bischöfe bezüglich Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt umsetzen.
Neben kurzen Selbstdarstellungen und Kontaktdaten der einzelnen Gemeinschaften und Bewegungen sind auf der Seite grundlegende Dokumente des Lehramtes sowie Beiträge von Experten zur Thematik zu finden. Einen spirituellen Impuls setzt das Gebet der Weltsynode in Rom. Auch aktuelle Informationen werden angezeigt, wie beispielsweise das nächste nationale Treffen zwischen Leitungsverantwortlichen von geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz in Würzburg.
Bekenntnis zum Lehramt gefordert
Verantwortlich für die neue Informationsseite ist Christoph Hegge, Weihbischof von Münster, als Vorsitzender der bischöflichen Arbeitsgruppe „Kirchliche Bewegungen und geistliche Gemeinschaften“. Dieser hat auch einen Artikel über Kriterien für die Zulassung und Anerkennung geistlicher Gemeinschaften in den (Erz-)Bistümern der Deutschen Bischofskonferenz verfasst, der der Internetseite zu entnehmen ist. Die Kriterien sind eine Zusammenstellung von Vorgaben des Lehramtes, des Kirchenrechts sowie der Deutschen Bischofskonferenz.
Besonders nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind viele geistliche Gemeinschaften entstanden. Hegges Artikel zufolge sind „Kirchliche Bewegung“ oder „Geistliche Gemeinschaft“ in der katholischen Kirche „seit den 1920er-Jahren Vereinigungen von Gläubigen, in denen sich Personen verschiedener Lebensstände (Laien, Ordensleute, Priester) aufgrund eines sie verbindenden Geistes oder Charismas zusammengeschlossen haben.“ Ihr Ziel sei es, durch eine bestimmte Spiritualität und verschiedene Initiativen zur Heiligung des eigenen Lebens und zur Erneuerung des christlichen Lebens in Kirche und Gesellschaft beizutragen.
Vom Lehramt geforderte Kriterien zur Überprüfung der Kirchlichkeit und der Echtheit von Charismen der geistlichen Gemeinschaften sind dem Dokument zufolge die Kirchlichkeit der Charismen, das Bekenntnis zu katholischem Glauben und dessen Verkündigung sowie zum Lehramt. Darüber hinaus sind die Gemeinschaft mit Papst und Bischöfen, eine missionarische sowie soziale, karitative und kulturelle Sendung, geistliche Früchte sowie eine Wertschätzung und Anerkennung anderer Charismen in der Kirche nötig. Will eine Gemeinschaft oder Bewegung in einem Bistum aktiv werden, muss sie sich unter anderem auch auf die im Bistum geltende Präventions- und Interventionsordnung (in Deutschland normalerweise die der DBK) verpflichten. (DT/tmue)
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