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Teilerfolg für Elternklagen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: In der Pflegeversicherung müssen Eltern entlastet werden. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es anders aus.
Eltern mit Kindern
Foto: Waltraud Grubitzsch (dpa-Zentralbild) | Die Familienverbände setzen sich weiterhin für die Einführung eines Kinderfreibetrags bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung ein.

Kinderreiche Familien müssen in der Pflegeversicherung künftig entlastet werden. Der Gesetzgeber muss die Beiträge in der Pflegeversicherung bis zum 31. Juli 2023 neu regeln. In seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht drei Freiburger Familien damit zum Teil Recht gegeben. Das Beitragsrecht der Renten- und Krankenversicherung dagegen bewege sich noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums, so der Gerichtsentscheid. Insofern bestätigten die Richter die Entscheidungen der Vorinstanzen.

Musterklagen der Familien laufen seit 16 Jahren

Die Musterklagen der Familien laufen seit 16 Jahren. Sie richten sich gegen die Beitragsgestaltung in den gesetzlichen Sozialversicherungen, die ohne Rücksicht auf die Kinderzahl vorgenommen wird. Unterstützt vom „Deutschen Familienverband“ (DFV) und dem „Familienbund der Katholiken“ (FDK) weisen die Kläger darauf hin, dass Familien letztlich doppelt belastet werden. Zum einen entrichten sie monetäre Beiträge für die einzelnen Zweige der Sozialversicherungen, zum anderen leisten sie mit der Pflege und Erziehung einen generativen Beitrag und sorgen so für die Funktionsfähigkeit des gesamten Sicherungssystems. Die doppelte Belastung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 des Grundgesetzes.

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Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Gesetzgeber in der Pflegeversicherung bis zum 31.Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einführen muss. 2001 hatte das Gericht die Weichen dafür im Pflegeversicherungsurteil gestellt. Damals urteilte das Bundesverfassungsgericht, es sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, wenn Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung genauso belastet werden wie Menschen ohne Kinder. Außerdem gab das Pflegeversicherungsurteil dem Gesetzgeber auf, auch die Kranken- und Rentenversicherung im Hinblick auf die Beitragsgerechtigkeit für Familien zu überprüfen. Die Politik führte daraufhin einen Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose ein.

Karlsruhe weist einen neuen Weg

In einer ersten Bewertung des Urteils äußern sich die beiden Familienverbände erfreut über die Klarstellung der Karlsruher Richter bezüglich der Pflegeversicherung. Bei der Kranken- und Rentenversicherung sehen sie weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Hier seien familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen, prognostiziert Klaus Zeh, Präsident des DFV. Der Präsident des FDK, Ulrich Hoffmann, sieht das genauso: „Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet“, betont Hoffmann.

Die Familienverbände setzen sich weiterhin für die Einführung eines Kinderfreibetrags bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung ein. So könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden. Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“  DT/chu

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