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Dürfen Eltern geringere Kassenbeiträge zahlen?

Elternvertreter fordern, dass Eltern während der Erziehungszeit geringere Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegekassen einzahlen. Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Entscheidung zu Elternklagen erwartet
Foto: Jens Kalaene (dpa-Zentralbild) | Seit 17 Jahren warten die Klagefamilien, die bei den Musterklagen vom Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Familienverband unterstützt wurden, auf den Richterspruch aus Karlsruhe

Am Mittwoch fällt das Bundesverfassungsgericht eine lang erwartete Entscheidung: Elternvertreter fordern, dass Eltern während der Erziehungszeit geringere Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegekassen einzahlen. Seit 17 Jahren warten die Klagefamilien, die bei den Musterklagen vom Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Familienverband unterstützt wurden, auf den Richterspruch aus Karlsruhe.

Mehr Gerechtigkeit für Familien

Den Beteiligten geht es um mehr Gerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen. Bislang werden die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen unabhängig von der Anzahl der zu versorgenden Kinder erhoben. Die beiden Familienverbände sind der Meinung, wie im Steuerrecht solle auch für die Sozialversicherungen ein Kinderfreibetrag gelten. „Mit großer Spannung erwarten die Familienverbände den Senatsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den von ihnen betreuten Verfassungsbeschwerden dreier Freiburger Familien“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Wer Unterhaltspflichten für Kinder zu bestreiten hat, ist natürlicherweise weniger leistungsfähig. Das muss sich in der Beitragsgestaltung der Sozialversicherung widerspiegeln. Das ist Vorgabe der Verfassung.“

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Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2001 entschieden, dass sozialversicherungspflichtige Eltern, die Kinder betreuen, nicht mit einem gleich hohen Beitrag in der Pflegeversicherung belastet werden dürfen. In Form der Kindererziehung leisteten Eltern auch einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen.

Ohne Familien gibt es morgen keine Beitragszahler

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 befasste sich mit dem Gebot der Belastungsgleichheit. Vom allgemeinen Gleichheitssatz abgeleitet, gilt es für alle staatlichen Pflichtabgaben. Im Jahr 2021 rief das Klimaschutzurteil die Generationengerechtigkeit nachdrücklich in Erinnerung, indem es die Verantwortung der Gesellschaft für die nachkommende Generation betonte.

„Bei der Entlastung von Familien geht es nicht nur um Beitragsgerechtigkeit. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der Zukunft unseres Gemeinwesens solidarisch zu sein. Ohne Familien, die heute Kinder großziehen, gibt es morgen keine Beitragszahler und damit keine Sozialversicherung, in der sich die Schwachen auf die Starken, die Kranken auf die Gesunden verlassen können“, sagt Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes.

Die Hintergründe der Verfahren verdeutlichen zwei Erklärfilme auf der Homepage des Familienbunds der Katholiken. Weitere Information befinden sich auf der Seite www.elternklagen.de.  DT/chu

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