Seit dem Jahr 1959 gewährleistet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Menschenrechte von 700 Millionen Europäern in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats, die die Menschenrechtskonvention ratifiziert haben. Vor kurzem ging bei dem international besetzten Gericht ein neuer Fall aus Deutschland ein. Ein sozialversichertes Ehepaar mit vier minderjährigen Kindern klagt gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Kindererziehung bei der Beitragserhebung zur Renten- und Krankenversicherung. Zwei Familienverbände, der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK), unterstützen sie dabei.
Wenn zu wenige Familien zu viele Lasten tragen
Ungerechtigkeit in den Sozialversicherungen: Familienverbände ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
