Die Kommission, die von der Bundesregierung mit der Überprüfung des Verbots der Leihmutterschaft betraut ist, soll noch im Frühjahr ihren Abschlussbericht vorlegen. Das sagte die Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss des Bundestags, Saskia Weishaupt, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Nicht-kommerzielle Leihmutterschaft könnte bald erlaubt sein
In ihren Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien vereinbart, die Legalisierung einer nicht-kommerziellen, „altruistisch“ genannten Leihmutterschaft prüfen zu lassen. Derzeit sind in Deutschland alle Formen der Leihmutterschaft auf Basis des Embryonenschutzgesetzes und des Adoptionsvermittlungsgesetzes verboten.
Weishaupt verwies auf die Komplexität einer möglichen Gesetzgebung sowie die Missbrauchsgefahren: „Eine Legalisierung der Leihmutterschaft birgt Gefahren für Missbrauch und es ist fraglich, ob garantiert werden kann, dass dies ausschließlich altruistisch erfolgt - so auch der Eindruck aus anderen Ländern.“
FDP für Legalisierung der Leihmutterschaft
Dagegen befürwortet der Koalitionspartner FDP klar die Legalisierung der Leihmutterschaft. Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, appellierte, der „Staat sollte selbstbestimmt handelnden Frauen nicht verwehren, helfen zu dürfen.“ Das Missbrauchspotential, so Helling-Plahr, sei aktuell viel größer, da Paare Leihmütter im Ausland beauftragen: „Man muss erkennen, dass Leihmutterschaft bereits heute von Deutschen in Anspruch genommen wird. Betroffene Paare, die genügend Geld haben, gehen zum Beispiel ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu suchen. Die Frauen dort handeln teilweise aus wirtschaftlicher Not heraus, zudem entsprechen die medizinischen Bedingungen dort nicht immer deutschen Standards.“
Aus katholischer Sicht ist Leihmutterschaft moralisch unzulässig. Erst Anfang des Jahres bekräftigte Papst Franziskus die Forderung nach einem weltweiten Verbot und betonte zur Begründung, dass „die Leihmutterschaft die Würde der Frau und des Kindes in schwerem Maße“ verletze.
Auch Legalisierung von Abtreibung und Eizellspende im Gespräch
Weitere bioethische Themen, die aktuell von der eingesetzten Regierungskommission geprüft werden, sind eine Abschaffung des § 218 StGB, der die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt, sowie die Legalisierung von Eizellspenden. DT/sost
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.