Die Bundesregierung plant die Neuregelung des Abstammungs- und Kindschaftsrechts. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat dazu zwei Eckpunktepapiere veröffentlicht. Unter anderem soll in Zukunft ein Kind auch zwei rechtliche Mütter haben können.
Buschmann begründete die Notwendigkeit einer Neureglung mit der geänderten sozialen Realität: "Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher." Ein Schwerpunkt liege auf der rechtlichen "Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren und verschiedengeschlechtlichen Paaren".
Zwei Mütter möglich, Zwei-Eltern-Prinzip soll bleiben
Für das Abstammungsrecht sieht das Eckpunktepapier unter anderem vor, dass in einer Partnerschaft zweier Frauen neben der leiblichen Mutter auch deren Partnerin ohne Adoption zur zweiten Mutter des Kindes werden kann. Im Fall von Samenspenden soll künftig im Vorfeld geregelt werden können, wer von den Beteiligten als Vater oder Mutter des Kindes gelten soll. Eine Abweichung vom "Zwei-Eltern-Prinzip", dem zufolge ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben kann, soll es nicht geben.
Neuregelung von Leihmutterschaft und Eizellenspende vertagt
Die Themen "Leihmutterschaft" und "Eizellenspende" sollen von der Reform nicht betroffen sein. In einem FAQ zum Eckpunktepapier heißt es, hinsichtlich dieser Fragen sei derzeit eine Sachverständigenkommission eingesetzt, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen.
Mit Blick auf das Kindschaftsrecht strebt die Regierung unter anderem eine "Liberalisierung des Adoptionsrechts" an, das es vor allem unverheirateten Paaren erleichtern soll, Kindern zu adoptieren. Auch das Sorgerecht soll liberalisiert werden. So soll etwa das "Kleine Sorgerecht" ermöglichen, "dass bis zu zwei weitere Personen" sorgerechtliche Befugnisse erhalten. DT/sost
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.