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Selbstbestimmungsgesetz: Keine Beratungspflicht für Kinder

Laut dem Queerbeauftragten Lehmann sieht die Regierung keinen Änderungsbedarf beim geplanten Trans-Gesetz.
Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, beharrt auf dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz.
Foto: IMAGO/Kira Hofmann/photothek.de (www.imago-images.de) | Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, beharrt auf dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz.

Trotz Kritik sieht die Bundesregierung keinen Änderungsbedarf beim geplanten "Selbstbestimmungsgesetz", dem zufolge auch Kinder ihren offiziellen "Geschlechtseintrag" ohne vorherige Beratung ändern lassen könnten. Dies geht aus den Antworten des Queerbeauftragen Sven Lehmann (Grüne) auf eine Kleine Anfrage der Union hervor, wie die "Welt" berichtet.

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Laut Lehmann sieht die Bundesregierung schlicht keinen Handlungsbedarf: „Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder und Jugendlichen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, und ihre sorgeberechtigten Personen eine so weitreichende Entscheidung im Regelfall nicht ohne Unterstützung treffen wollen und werden." Zudem wandte er sich gegen den Gedanken einer Pflichtberatung unter Verweis auf die Absicht des Gesetzes, die "autonome Entscheidung" des Einzelnen zu ermöglichen.

Gerichte sollen entscheiden

Auf die Frage, wie im Falle elterlicher Uneinigkeit verfahren werde, sagte der Queerbeauftragte, dass dann die Familiengerichte die Entscheidung einem Elternteil allein übertragen könnten. Berücksichtigt werde laut Lehmann dabei, "welcher Elternteil am besten eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen vermag“.

Keine konkrete Antwort erhielt die Frage, wie sich die Änderung des Geschlechtseintrags auf mögliche chirurgische und chemisch-hormonelle Eingriffe bei Kindern ausübe. Dazu hieß es von Seiten Lehmanns: "Der Entscheidungsprozess für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei minderjährigen trans* Personen ist hochkomplex und muss bei jeder betroffenen minderjährigen Person individuell erfolgen."  DT/sost

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