Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kritik an Expertenkommission

Eizellspende kein Problem?

Betroffene sehen es anders: Der Verein „Spenderkinder e.V.“ widerspricht der Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
Fortpflanzungsmedizin: Modell eines Embryos in einem Laborglas
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Eizellspende und Leihmutterschaft verletzten nicht die Menschenwürde des Kindes, befand eine von der Ampelregierung eingesetzte Expertenkommission. Im Bild: Modell eines Embryos in einem Laborglas.

In ihrem Mitte April veröffentlichten Abschlussbericht ist die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass die bis dato in Deutschland verbotenen Praktiken der Eizellspende und Leihmutterschaft unter engen Voraussetzungen legalisiert werden könnten.

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Die Kommission befand unter anderem, dass das psychische Wohlbefinden von durch Eizellspende entstandenen Kindern „weitgehend unauffällig“ sei und „unbeeinträchtigt“ scheint. Ebenso heißt es dort: „Ein besonderes Risiko einer "gespaltenen Mutterschaft" für die Identitätsentwicklung des Kindes besteht nach heutiger Erkenntnislage nicht. Eizellspende und Leihmutterschaft verletzen darum jedenfalls nicht aus diesem Grund die Menschenwürde des Kindes.“

Aussagen der Expertenkommission „nicht nachvollziehbar“

Gegenüber dieser Zeitung kritisierte der Verein „Spenderkinder e.V.“ diese Schlussfolgerung der Kommission als nicht nachvollziehbar und wies darauf hin, dass diese Wesentliches auslasse. Die Studienlage sei äußerst dünn, wie auch der Bericht selbst erkläre. „So basieren die Ergebnisse der vielzitierten Studien aus der Arbeitsgruppe um Susan Golombok im Jahr 2023 noch auf elf Kindern aus Eizellvermittlung und neun Kindern aus Samenvermittlung“, so der Verein.

Die Arbeit der Gruppe habe außerdem ergeben, „dass die fehlende genetische Verbindung zwischen Mutter und Kind größere Schwierigkeiten in der sozialen Familie bringt als fehlende genetische Verbindung zwischen Vater und Kind“, wie „Spenderkinder e.V.“ klarstellt. Auch stellte die Forschungsgruppe bei Eizellspendekindern häufiger und schwerere psychische Probleme fest als bei Samenspendekindern.

Der Verein monierte außerdem die Begriffswahl des Kommissionsberichts. Bei „Eizellvermittlung und Leihmutterschaft“ handle es sich „nicht um medizinische Behandlungsmethoden, sondern um Formen der Familiengründung, die ganz spezifische psychosoziale Herausforderungen mit sich bringen“. Konkret sei zu erwarten, dass das Kind früher oder später Interesse an der genetischen Mutter haben wird. „Das verlangt allen Beteiligten eine große Integrationsleistung ab. Voraussetzung der Keimzellabgabe ist jedoch, dass die genetische Mutter möglichst kein Interesse an Kontakt zum entstehenden Kind hat“, gab der Verein zu bedenken. „Spenderkinder e.V.“ setzte sich wiederholt für das Recht von Kindern auf Kenntnis der eigenen Abstammung ein.

Leihmutterschaft dient nicht dem Kindeswohl

„Spenderkinder e.V.“ äußerte sich ebenfalls zur im Kommissionsbericht angedachten Legalisierung der sogenannten „altruistischen“ Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter kein Honorar erhält, sondern eine Aufwandsentschädigung. „Leihmütter planen das Kind, das sie austragen, abzugeben. Aus Perspektive des Kindes kann Leihmutterschaft deshalb niemals ,altruistisch‘ sein, weil es nicht dem Wohl des Kindes dient, nach der Geburt von der Geburtsmutter getrennt zu werden. Ebenfalls nicht aufgegriffen wird im Bericht die Tatsache, dass auch nicht-kommerzielle Leihmutterschaft die Würde des Kindes verletzt, weil ein Vertrag über die Herausgabe des Kindes geschlossen wird“, so „Spenderkinder e.V.“ gegenüber der „Tagespost“.

Abschließend erklärte der Verein, der seine Mitglieder auf Wunsch dabei unterstützt, biologische Verwandte zu finden, es handele sich bei der Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft um eine ethische Frage, die nicht durch wissenschaftliche Studien beantwortet werden könne. „Die schwierige ethische Frage ist, ob es in Ordnung ist, einem Menschen diese spezifischen Herausforderungen bewusst zuzumuten. Denn das tun Wunscheltern, wenn sie sich entscheiden, auf diese Weise ein Kind zu bekommen.“  DT/fha

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Meldung Familiengründung Leihmütter

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