Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kampf gegen natürliche Familie

Die Ampel will Mitmütter, Leihmütter und Bestelleltern

Weg von natürlicher Bindung, hin zum Vertrag: Die Pläne der Bundesregierung zum neuen Abstammungsrecht sagen der Familie den Kampf an.
Lesbisches Paar
Foto: IMAGO/William Perugini (www.imago-images.de) | Laut der geplanten Reform der Ampel soll die Partnerin einer Frau, die das Kind geboren hat, auch ohne Adoptionsverfahren Mutter des Kindes werden können – analog zur Regelung bei heterosexuellen Ehen.

Die Ampel drückt aufs Gas: Mit den Eckpunkten zur Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (DFP) im Januar seine Pläne zum Umbau des Familienrechts in Deutschland vorgestellt. Mitte April folgte der Abschlussbericht der Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums.

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Gemeinsam zeichnen die beiden Papiere ein klares Bild davon, wie die Ampel-Koalition zukünftig das Konzept „Familie“ definieren möchte. „Die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht hingegen nicht. Daher ist es gut, das Recht endlich den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).

Elternschaft wird zum Vertrag

Laut der geplanten Reform soll die Partnerin einer Frau, die das Kind geboren hat, auch ohne Adoptionsverfahren Mutter des Kindes werden können – analog zur Regelung bei heterosexuellen Ehen. Während die geltende Regelung im Falle eines männlichen Partners aber auf der vermuteten biologischen Abstammung beruht, liegt der Grund für die Zuordnung einer zweiten Mutter als weiteres Elternteil allein im Willen zur Elternschaft.

Ein Paradigmenwechsel, der durch die geplante Elternschaftsvereinbarung noch deutlicher wird: Hier soll vor der Zeugung eines Kindes vereinbart werden können, wer neben der Geburtsmutter zweiter Elternteil des Kindes wird. Das Eckpunktepapier verweist als möglichen Anwendungsfall auf die private Samenspende sowie auf den Fall eines schwulen und eines lesbischen Paars, die die Zeugung eines Kindes vereinbaren mit dem Ziel, es gemeinsam im Wechselmodell aufzuziehen.

Kinderwunsch hat Vorrang vor Kinderrechten

All das hat Implikationen für die betroffenen Kinder. Lange Zeit lautete die einzige Ausnahme von der biologisch begründeten Elternschaft Adoption. In diesem Fall ändert der Staat die rechtliche Zuordnung von Kindern zu anderen als seinen leiblichen Eltern aus einem einzigen Grund: um des Kindeswohles willen.

Im Gegensatz dazu erwecken die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts „an vielen Stellen den Eindruck, dass die Reformvorschläge vorwiegend aus der Perspektive der Erwachsenen mit Kinderwunsch entwickelt wurden“, analysiert auch der Familienbund der Katholiken in einer Stellungnahme. Auch sieht er die Gefahr, dass sich das geplante Instrument der Elternschaftsvereinbarung zukünftig auch für Leihmutterschaft verwenden ließe.  DT/fha

Das „Thema der Woche“ der kommenden „Tagespost-Ausgabe“ analysiert die Pläne der Bundesregierung und beleuchtet darüber hinaus die kulturellen Wurzeln des Kampfs gegen die natürliche Familie.

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Vorabmeldung Bundesfamilienministerium Familienbund der Katholiken Leihmütter Lisa Paus

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