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„Ein Keil zwischen Eltern und Kindern“

Das Selbstbestimmungsgesetz gefährdet den familiären Zusammenhalt, meint Psychotherapeutin Albert im Gespräch mit der „Tagespost“.
Teilnehmer CSD in Köln
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | Ein Transitionswunsch müsse gerade im Jugendalter hinterfragt werden, um zu prüfen, ob es andere Ursachen für das Unbehagen im eigenen Körper gibt und ob eine Aussöhnung mit dem biologischen Geschlecht stattfinden kann.

Die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Monika Albert spricht in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“ darüber, wie sich ihre Arbeit mit Kindern, die sich „im falschen Körper“ fühlen, in den letzten Jahren gewandelt hat. In ihrer Praxis stellt sie einen deutlichen Anstieg von Kindern und Jugendlichen mit „Geschlechtsdysphorie“ fest. Mit der Begriffsverschiebung von „Geschlechtsidentitätsstörung“ zu „Geschlechtsdysphorie“ werde impliziert, dass es sich bei der Empfindung, im falschen Körper zu leben, nicht um eine Krankheit handelt. „Transidentität soll als normale Variante der geschlechtlichen Entwicklung betrachtet werden und keinen Krankheitswert mehr haben“, erklärt die Psychotherapeutin diese Entwicklung.

Obwohl nach aktueller Gesetzgebung für einen Geschlechtswechsel im Personenstandsregister und die Gabe von Hormonen noch psychologische Gutachten gefordert sind, ist der Prozess, der zu einer entsprechenden Diagnose führt, heute faktisch nicht mehr möglich. Seit dem Gesetz zum Schutz von Konversionsbehandlungen von 2020 muss eine selbstempfundene Geschlechtsdysphorie oder Transidentität vom Therapeuten als Fakt anerkannt werden. „Noch 2019 war mit dem – immer noch geltenden – Transsexuellengesetz meine Aufgabe als Psychotherapeutin, festzustellen, ob jemand wirklich transsexuell ist. Das hat natürlich impliziert, dass es auch eine Aussöhnung mit dem eigenen biologischen Geschlecht geben kann, dass man den Transitionswunsch hinterfragen kann und muss und dass es andere Ursachen für das Unwohlsein im eigenen Körper gibt. Mit dem Gesetz von 2020 ist das jetzt strafbar“, erklärt Albert. 

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Dazu sei ein radikaler Paradigmenwechsel in der Psychotherapie nötig, da es deren ureigenstes Wesen sei, zu hinterfragen. „Jetzt werden wir als Psychotherapeuten zunehmend dazu angehalten, nicht mehr zu hinterfragen. Zu dem Toleranzgebot kommt der Diskriminierungsvorwurf und die Einschüchterung, dass wir uns strafbar machen. Sich dem Vorwurf der Konversionsbehandlung auszusetzen kann existenzgefährdend sein. Für viele ist es da sicherer, einfach nur transaffirmativ zu behandeln oder solche Fälle gar nicht erst anzunehmen“, beschreibt sie das Dilemma vieler Therapeuten.

Dabei ist die Psychotherapeutin überzeugt, ein Transitionswunsch müsse gerade im Jugendalter hinterfragt werden, um zu prüfen, ob es andere Ursachen für das Unbehagen im eigenen Körper gibt und ob eine Aussöhnung mit dem biologischen Geschlecht stattfinden kann. Das Selbstbestimmungsgesetz hält Albert für gefährlich, da dadurch die Bereitschaft der Jugendlichen weiter sinken werde, den eigenen Transitionswunsch zu hinterfragen. „Aber auch, weil es das Potential hat, Familien zu spalten und einen Keil zwischen Eltern und Kinder zu treiben.“ Denn das Gesetz sieht vor, dass Jugendliche ab 14 auch gegen den Willen ihrer Eltern mit Unterstützung des Familiengerichts eine Änderung ihres Personenstandes vornehmen können. DT/fha

 

Lesen Sie das ausführliche Interview in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.

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