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Taxifahrer soll Bußgeld wegen Bibelvers am Auto zahlen

Wegen unerlaubter „religiöser Werbung“: Die Stadt Essen stellt Taxifahrer Bußgeldbescheid aus. Der Betroffene legt Einspruch ein.
Bibelvers-Aufkleber auf Taxi
Foto: ADF International | Die Stadt Essen stellte dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers auf seiner Heckscheibe aus.

Der Fall sorgte Anfang Dezember 2023 für bundesweite Aufmerksamkeit. Die Stadt Essen stellte dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers auf seiner Heckscheibe aus. Die Behörden hatten ihm im Oktober 2023 aufgrund des Zitats: „Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben“ vorgeworfen, unerlaubte „religiöse Werbung“ zu betreiben. Sie forderten Mashali auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern und drohten ihm mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

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Wie die weltweit tätige christliche Menschenrechtsorganisation ADF (Alliance Defending Freedom) berichtete, stellte die Stadt inzwischen einen Bußgeldbescheid von insgesamt 88,50 EUR inklusive Gebühren aus. Der aus dem Iran stammende christliche Konvertit habe Einspruch eingelegt, teilte ADF mit.

Taxifahrer: "Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte"

Die Stadt Essen argumentiert, der Aufkleber sei unzulässige „religiöse Werbung“, die nach der Personenverkehrsordnung auf Taxen nicht erlaubt ist. Aufgrund des Inhalts, des Standorts am unteren Rand der Heckscheibe sowie der überschaubaren Größe des Aufklebers stellte demgegenüber Mashali klar, der Aufkleber könne nicht als Werbung eingestuft werden. Er betonte: „Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann.“ Mashali lebt bereits seit 22 Jahren in Deutschland.

Der Essener Taxifahrer Jalil Mashali
Foto: ADF International | Der Essener Taxifahrer Jalil Mashali neben dem Fahrzeug mit dem Bibelvers-Aufkleber.

Die ADF International unterstützt seinen Fall. Lidia Rieder, Juristin bei der Menschenrechtsorganisation, erklärte: „In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren.

Mashalis Handeln ist durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Das beinhaltet auch, das Recht seine Überzeugungen öffentlich kundzutun. Der Staat darf diese Freiheit nicht ohne Rechtfertigung einschränken.“ DT/chp

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