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Lebensschutz ist kein Randthema, sondern Staatsauftrag

Der Staat muss das Leben schwacher oder abhängiger Menschen aktiv schützen, schreibt Felix Böllmann, Leiter der Rechtsabteilung bei ADF International, in einem Gastbeitrag. Diese Pflicht habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.
Ein Füßchenanstecker, nachempfunden den Füßen eines wenige Wochen alten Fötus
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | Lebensschutz beginnt nicht erst im Bundestag oder vor dem Bundesverfassungsgericht. Er beginnt im Alltag – mit kleinen, konkreten Schritten, so Felix Böllmann.

Am Wochenende versammeln sich in Köln erneut hunderte Menschen zum Marsch für das Leben. Sie tun das friedlich, respektvoll – und mit einer klaren Botschaft: Jeder Mensch ist gleich wertvoll. Vom ersten Herzschlag an bis zum letzten Atemzug. In einer Zeit, in der Lebensschutz oft als radikal oder rückständig bezeichnet wird, braucht es Mut, sich öffentlich für das ungeborene Leben einzusetzen. Aber gerade jetzt ist es wichtig, daran zu erinnern: Der Schutz des Lebens ist keine bloße Meinungsäußerung. Er ist ein Staatsauftrag.

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