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Vincent Lambert: Künstliche Ernährung soll eingestellt werden

Ein Einspruch gegen das Urteil eines Pariser Kassationsgerichts ist nun nicht mehr möglich. Die Eltern des Wachkoma-Patienten wollen Anklage wegen Mordes erheben, sollten die lebenserhaltenden Maßnahmen tatsächlich eingestellt werden.
Wachkoma-Patient soll nicht weiter künstlich ernährt werden
Foto: Photopqr/L'union De Reims (MAXPPP/epa) | Vincent Lambert und seine Mutter im Krankenhaus. Frankreichs bekanntester Wachkoma-Patient Vincent Lambert wird nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun wohl doch bald sterben.

Der französische Wachkoma-Patient Vincent Lambert muss nicht weiter künstlich ernährt werden. Ein Kassationsgericht in Paris hat dieses Urteil gefällt, das nun als endgültig gilt. Ein Einspruch ist nicht mehr möglich. Lambert war mehr als zehn Jahre lang in einem französischen Krankenhaus künstlich ernährt und so am Leben gehalten worden.

Eltern haben alle rechtlichen Mittel erschöpft

Der 42-jährige ehemalige Krankenpfleger war 2008 schwer mit dem Motorrad verunglückt und ist seitdem querschnittsgelähmt. In den vergangenen Jahren lieferten sich seine Frau und seine Eltern einen erbitterten Rechtsstreit, der bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ging.

Die Eltern Lamberts haben nun all ihre rechtlichen Mittel erschöpft, um ihren Sohn am Leben zu alten. Nach der Entscheidung des Kassationsgerichts erklärten sie aber, Anklage wegen Mordes zu erheben, falls bei Lambert tatsächlich die Versorgung mit Nahrung und Wasser eingestellt werden sollte.

"In jedem anderen Zusammenhang würde
man es als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
ansehen, jemanden umzubringen, indem
man ihn verhungern und verdursten lässt"
Alexandra Snyder, Geschäftsführerin von Life Legal

Bereits Ende Mai hatten Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen wollen. Ein Pariser Berufungsgericht hatte dies jedoch unter Verweis auf den UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung untersagt. Auch der Vatikan plädierte in einer Stellungnahme für die Fortsetzung der künstlichen Ernährung.

„In jedem anderen Zusammenhang würde man es als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ansehen, jemanden umzubringen, indem man ihn verhungern und verdursten lässt“, erklärte die Geschäftsführerin der Organisation „Life Legal“, Alexandra Snyder, in einer Stellungnahme zum jüngsten Urteil im Fall Lambert. In Frankreich sei diese grauenhafte Form der Tötung von Behinderten jedoch Routine. „Das muss aufhören. Behinderung sollte nicht der Todesstrafe gleichkommen.“

DT/mlu

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Maximilian Lutz Menschenrechtsverbrechen Verbrechen und Kriminalität

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