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Fall Vincent Lambert: Pflege, keine Behandlung

Im Fall des Wachkoma-Patienten Vincent Lambert hat ein Berufungsgericht in Paris entschieden, dass dieser weiter künstlich ernährt werden muss.
Wiederaufnahme der Behandlung von Wachkoma-Patient
Foto: Photopqr/L'union De Reims (MAXPPP/epa) | Der 42-jährige ehemalige Krankenpfleger Vincent Lambert war 2008 schwer mit dem Motorrad verunglückt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Das Bild zeigt den Patienten im Jahr 2013.

Der Wachkoma-Patient Vincent Lambert muss weiter künstlich ernährt werden. Das entschied ein Berufungsgericht in Paris unter Verweis auf den UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. Der hatte Frankreich gebeten, die lebenserhaltenden Maßnahmen fortzuführen, die Ärzte des Uniklinikum Reims am Montag einstellen wollten.

Auch der Vatikan plädierte für die Fortsetzung der künstlichen Ernährung

Nachdem das Land dies ablehnte, wandten sich die Eltern Lamberts an das Berufungsgericht. Auch der Vatikan plädierte in einer Stellungnahme für die Fortsetzung der künstlichen Ernährung.

Der 42-jährige ehemalige Krankenpfleger war 2008 schwer mit dem Motorrad verunglückt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Er kann selbstständig atmen, muss jedoch künstlich ernährt werden. In den vergangenen Jahren lieferten sich seine Frau und seine Eltern einen erbitterten Rechtsstreit, der bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ging.

EUGh beruft sich auf 2016 in Kraft getretenes Gesetz

Der gab Lamberts Frau und den Ärzten Recht. Diese berufen sich auf ein 2016 in Kraft getretenes Gesetz, das es Ärzten in Frankreich erlaubt, eine Behandlung zu beenden, wenn diese „unnütz und unverhältnisäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben zu erhalten.“ Nur wird Lambert gar nicht behandelt. Er wird gepflegt.

DT

Wie sich die römische Glaubenskongregation bereits 1980 in ihrer „Erklärung zur Euthanasie“ positionierte, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 23. Mai 2019.

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Stefan Rehder

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