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Für den Schutz der Schwachen sorgen

Trotz naturwissenschaftlicher, juristischer, ethischer und religiöser Festlegung wird die Debatte um den Schutz des Lebens eines Kindes vor der Geburt hierzulande unverändert lebhaft geführt.
Lebhafte Debatte um Schutz des Lebens
Foto: KNA | Bei aller berechtigten Kritik wird vielfach übersehen, das mit § 218 Strafgesetzbuch dem ungeborenen Kind das Lebensrecht keineswegs abgesprochen wird.

Die wichtige Frage, wann das eigene Leben begonnen hat, werden wohl die meisten mit ihrem Geburtsdatum beantworten. In der Tat haben wir alle zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal das Licht der Welt erblickt. Nun weiß aber jedes Kind, spätestens, wenn es ein Geschwisterchen bekommt, dass dieses im Bauch der „Mama“ groß geworden ist.

Argumente für den Beginn des Lebens mit der Fusion von Ei- und Samenzelle

Auch aus naturwissenschaftlicher Sicht markiert die Fusion von Eizelle der Mutter und Samenzelle des Vaters den Beginn unseres Lebens. Vier Argumente, die sogenannten „SKIP-Kriterien“, werden hierfür ins Feld geführt. „S“ bedeutet, dass mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle eine definierte Spezies entsteht, die in ungebrochener Kontinuität, „K“, zum erwachsenen Menschen führt. Mit der Fusion des mütterlichen und des väterlichen Genoms ist Mensch in seiner ganz eigenen Individualität, „I“, angelegt. Schließlich – im höchsten Maße bewundernswert und schwer begreiflich – hat tatsächlich die kleine befruchtete Eizelle, auch Embryo genannt, das Potenzial, „P“, sich zu allem zu entwickeln, was einen erwachsenen Menschen ausmacht, besitzt somit „Totipotenz“.

Trotz naturwissenschaftlicher, juristischer, ethischer und religiöser Festlegung wird die Debatte um den Schutz des Lebens eines Kindes vor der Geburt hierzulande unverändert lebhaft geführt. Dazu trägt auch die deutsche Abtreibungsgesetzgebung bei. Bei aller berechtigten Kritik wird dabei vielfach übersehen, das mit § 218 Strafgesetzbuch dem ungeborenen Kind – entgegen der häufig vertretenen Meinung – das Lebensrecht keineswegs abgesprochen wird.

In einer solidarischen Gemeinschaft muss für den Schutz der Schwachen gesorgt werden

Zudem hält die Vorstellung, dass die Selbstbestimmung eine notwendige Voraussetzung für Menschenwürde und Schutz des Lebens eines Menschen sei, einer kritischen Prüfung nicht stand. Im Gegenteil: In einer solidarischen Gemeinschaft muss gerade für den Schutz der Schwachen gesorgt werden, die eben typischerweise nicht selbstbestimmt sind und nicht für sich selbst aufkommen können. Wie gefährlich, ja lebensbedrohlich der Verlust dieser wichtigen Einsicht sein kann, wird deutlich, wenn der Utilitarist Peter Singer geradezu beeindruckend konsequent postuliert, dass Kindern auch nach der Geburt wegen ihrer weiterhin fehlenden Selbstbestimmung beliebig das Lebensrecht entzogen werden könne.

DT

Drei Hauptargumente sollen eine Einschränkung des Schutzes eines Kindes vor der Geburt rechtfertigen. Warum diese nicht überzeugend sind, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 22. November 2018. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.

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