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Kant als Dogma

Eine Replik auf Magnus Striets Aussagen über Kants Autonomiedenken, das Lehramt und den Synodalen Weg.
Immanuel Kants Grab in Königsberg (heute Kaliningrad)
Foto: IMAGO/xdiy_13x (www.imago-images.de) | Kant ist tot, seine Philosophie ist aber quicklebendig. Das aber heißt: Sie muss sich weiter im argumentativen Streit der Argumente bewähren – auch gegen vorkantische Positionen.

In einem Interview mit "katholisch.de" hat sich der Freiburger Theologe Magnus Striet zum Verhältnis der Philosophie Immanuel Kants zum katholischen Lehramt geäußert. Anlass ist Kants 300. Geburtstag am 22. April dieses Jahres. Die Ausführungen Striets zeugen von einer unter deutschen Theologen verbreiteten Tendenz, das Werk des Aufklärers als Rammbock gegen das Lehramt zu verwenden.

Kantianer oder katholisch?

Striet attestiert Kants Philosophie „ein enormes Konfliktpotenzial bezogen auf das römische Lehramt“. Das ist durchaus zutreffend. Ebenso verweist Striet in diesem Kontext ganz zu Recht auf Kants Ablehnung der traditionellen Gottesbeweise. Die Erkennbarkeit der Existenz Gottes (nicht aber seines Wesens) mit den Mitteln der natürlichen Vernunft gehört dagegen zur überlieferten Lehre der Kirche und lässt sich etwa im „Katechismus der katholischen Kirche" (§ 31 f.) nachlesen. Dort werden die Gottesbeweise treffend als „übereinstimmende und überzeugende Argumente“ definiert, „die zu wirklicher Gewißheit gelangen lassen“, dass Gott existiert. Insofern gibt es zwischen Kant und dem katholischen Glauben nicht nur „enormes Konfliktpotenzial“, sondern eine klare Unvereinbarkeit.

Sicher spielt Gott auch in Kants System eine wichtige Rolle, ja er ist sogar eine Denk- oder Vernunftnotwendigkeit. Allerdings ist diese Notwendigkeit, wie Striet richtig sieht, nur eine moralisch-praktische: Als moralische Wesen, die nach Gerechtigkeit sinnen, die jedoch ohne ein jenseitiges Gottesgericht nicht gewährleistet werden kann, müssen wir Gottes Existenz postulieren. Erkennen und postulieren sind aber eben nicht dasselbe.

Striet macht deutlich, wo er sich im Konflikt Kant gegen das Lehramt positioniert. Mit Blick auf den Sühnetod Christi am Kreuz schreibt der Theologe unverblümt: „Kant hat in sehr scharfer Weise das Konzept eines stellvertretenden Sühnetods Christi einer Kritik unterzogen – und ich meine auch berechtigterweise.“ Nun steht es jedem frei, sich in diesem Punkt zu Kant zu bekennen. Nur katholisch kann man sich dann schwerlich nennen. Denn als katholische Christen müssen wir glauben, was der heilige Paulus im 1. Korintherbrief (15,3) scheibt: „Christus ist für unsere Sünden gestorben, gemäß der Schrift.“

Unphilosophische Überhöhung Kants

Das Problem mit Striets Ausführungen ist aber nicht nur, dass sie nicht katholisch sind, sondern dass sie mit einer unphilosophischen Überhöhung Kants arbeiten. So stellt Striet etwa in den Raum, dass „wenn sich eine klassische katholische Dogmatik mit Kants Anfragen auseinandersetzte,“ diese „vermutlich einen erheblichen Korrekturbedarf an historisch gewachsenen Denkmustern bemerken“ würde. Zugleich pocht der Freiburger Theologe darauf, dass man nicht einfach dem Lehramt vertrauen dürfe, sondern dagegen mit Kant stets „selbst prüfen“ müsse, „ob die vorgetragenen Gründe überzeugen“. Was Striet schuldig bleibt, ist zweierlei. Zum einen wird bloß insinuiert, aber nicht begründet, dass das Lehramt unvernünftig ist. Zum anderen wird Kants eigene Philosophie mit keinem Wort der kritischen Selbstüberprüfung unterzogen, die in seinem Namen so offensiv gefordert wird.

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Allein schon mit Blick auf das Thema Gottesbeweise wird bei genauerer Betrachtung deutlich, wie wackelig der Boden ist, auf dem Kantianer wie Striet stehen. Eine Andeutung muss aus Platzgründen genügen: Blickt man etwa in den „Katechismus der katholischen Kirche, wird bei der Möglichkeit einer natürlichen Gotteserkenntnis auf Argumente verwiesen, die davon ausgehen, wie die menschliche Person sich selbst oder die Welt erfährt. Kants Kritik der Gottesbeweise dreht sich aber um den „ontologischen Gottesbeweis“, der ganz ohne Erfahrung, rein aus dem Begriff Gottes auf dessen Existenz schließen möchte. Was Kant nicht wusste, und was in der Regel auch seine theologischen Bewunderer heute nicht wissen, ist, dass bereits Thomas von Aquin den ontologischen Beweis mit einem Argument ablehnte, das eine Vorwegnahme der Kritik Kants darstellt. Thomas aber argumentiert zugleich für die Erkennbarkeit Gottes auf anderem Weg, nämlich über die Erfahrung. Bereits dieser Hinweis dürfte deutlich machen: Die Argumente der vorkantischen Philosophie lassen sich nicht mit einer bloßen Beschwörung des Namens „Kant“ widerlegen. Weder Kant noch sonst ein Name taugt in der Philosophie zum Dogma. Was zählt, sind Argumente.

Kants Moral taugt nicht für den Synodalen Weg

Einen regelrechten Missbrauch Kants leistet sich Striet schließlich mit Blick auf die Moral. Er behauptet: „Und wenn man sich auf Kants Autonomiemoral einlässt, so gerät man in einen schweren Konflikt mit dem, was sich bis heute in Fragen der Sexualmoral im Weltkatechismus findet.“ In diesem Sinn sieht er Kant auch als Vordenker des Synodalen Weges, vor allem dort, „wo es um Selbstbestimmungsrechte von Menschen geht, solange die Rechte anderer, also Dritter, nicht verletzt werden.“ Zugespitzt reformuliert: Wo alle zustimmen, kann nichts moralisch Unrechtes geschehen. Das aber stellt Kant völlig auf den Kopf. Man lese nur einmal, was dieser in seiner „Metaphysik der Sitten“ über die „wollüstige Selbstschändung“ schreibt. Kant argumentiert hier nicht mit Verweis auf „Selbsbestimmungsrechte“, sondern prangert den „naturwidrigen Gebrauch (also Mißbrauch) seiner Geschlechtseigenschaft“ mit der Begründung an, dass dies der Würde des Menschen widerspreche. Denn Würde heißt für Kant, niemanden, nicht einmal sich selbst, als ein bloßes Mittel zum Zweck zu verwenden. Sich selbst oder andere als bloßes Lustinstrument zu gebrauchen, ist daher moralisch verwerflich. Überhaupt dürfte Kant nicht nur in Sachen Sexualmoral, sondern auch beim Thema Abtreibung (Menschen sind ab der Zeugung für ihn vollwertige Personen) oder Selbstmord (für Kant ein klarer Fall von verbotener Selbstinstrumentalisierung) eindeutig auf der Seite der katholischen Morallehre und nicht auf der des deutschen Synodalen Weges stehen.

Vielleicht würde Striet sich in diesen Punkten darauf berufen wollen, dass „Kant auch Kind seiner Zeit“ war, wie er es im Interview formuliert. Man kann sich aber nicht einerseits auf Kant als unerschütterliche philosophische Autorität berufen, wenn es gegen das Lehramt geht, ihn andererseits aber als „Kind seiner Zeit“ relativieren, wenn er mit katholischen Positionen konform geht. Eine solche Doppelzüngigkeit ist weder mit dem katholischen Glauben noch mit der Philosophie Kants vereinbar.

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