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Wann kirchliche Systeme toxisch werden

Eine kirchenrechtliche Fachtagung über die kirchliche Vermögensverwaltung nahm den Umgang von Diözesen, Hilfswerken und Orden mit Geld, Renditen und Vermögen unter die Lupe.
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kirchenfinanzen
Foto: Christophe Gateau (dpa) | Zur Sprache kamen bei einer Online-Fachtagung es Instituts für Kirchenrecht und Religionsrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kirchenfinanzen.

Wozu brauchen Mönche mit Armutsgelübde eigentlich Liegenschaften? Wozu braucht die Kirche Christi moderne Geldanlagen mit Zinsen und Renditen? Sind Priester Arbeitnehmer ihrer Diözese, beziehen sie ein Gehalt oder nur Unterhalt? Diesen und anderen Fragen rund um die Kirche und ihr Geld stellten sich Ökonomen, Kirchenrechtler und Finanzmanager am Montag und Dienstag in einer Online-Fachtagung des Instituts für Kirchenrecht und Religionsrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien.

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Fehler an sich weder schlecht noch böse

Der Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht, Andreas Kowatsch, und die Controllerin der Erzdiözese Wien, Rita Kupka-Baier, verwiesen auf Zusammenhänge zwischen sexuellem Missbrauch, Machtmissbrauch und der Fehlverwaltung des Ererbten und Anvertrauten. „Menschen machen Fehler“, so Kupka-Baier, das sei an sich weder schlecht noch böse. „Das wird es erst, wenn jemand seinen Fehler leugnet oder Verantwortung abschiebt. Dann beginnen Systeme, toxisch zu werden.“ Mit wieviel Moral und welchen Rechtsvorschriften dem entgegen zu wirken ist, schilderten der Münchner Kanonist Helmut Pree, der Innsbrucker Finanzkammerdirektor Rainer Kirchmair, der Wiener Caritas-Geschäftsführer Alexander Bogmann und der Grazer Diözesanvisitator Gerhard Hörtig.

Zur Sprache kamen auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kirchenfinanzen. Da war die Rede von der Notwendigkeit, alternative Einnahmequellen zu stärken, öffentliche Unterstützungen in Anspruch zu nehmen und zu „flexiblen Budgets“ zu kommen. Braucht die Kirche eine Cyber-Versicherung und Ausfallsversicherungen für Pandemie-Fälle? Braucht sie einen eigenen kirchlichen Rechnungshof? Oder gar eine den Bischöfen übergeordnete regionale Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Ebene der Bischofskonferenzen? Unter die Lupe genommen wurde auch die wirtschaftliche Lage der Ordensgemeinschaften angesichts ihrer rasch voranschreitenden Überalterung.  DT/sba

Lesen Sie einen ausführlichen Bericht über die Wiener Fachtagung zur kirchlichen Vermögensverwaltung in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.

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