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Maskenpflicht in Österreichs Kirchen

Obwohl in Österreich keine katholische Kirche je zum Corona-Hotspot wurde, verschärfen die Diözesen die Bestimmungen.
Coronavirus: Österreichs Bischöfe verschärfen die Corone-Regeln
Foto: Michael Baier (APA) | Österreichs Bischöfe verschärfen die Corone-Regeln: Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und ein Willkommensdienst wird für alle Pfarreien empfohlen. Im Bild: Gottesdienst in der Pfarre Attnang-Hl.

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionen treten in Österreich am Freitag wieder verschärfte Bestimmungen in Kraft. Insbesondere wird die Masken-Pflicht neuerlich ausgeweitet. Nun zieht die katholische Kirche nach: Konkret haben die Diözesen verfügt, dass man beim Betreten und Verlassen einer Kirche einen Mund-Nasenschutz tragen muss sowie immer dann, wenn man sich beim Gottesdienst frei bewegt.

Auch der Kommunionspender muss Maske tragen

In der Diözese Feldkirch (Vorarlberg) gibt es aufgrund der niedrigen Infektionszahlen keine Verpflichtung zum Mund-Nasenschutz, wohl aber eine Empfehlung. Ausdrücklich wird von allen Diözesen das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter zu allen Personen eingemahnt, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Einige Diözesen empfehlen dafür das Markieren von Plätzen und Abständen etwa für den Kommuniongang.

Mehrere Diözesen weisen darauf hin, dass der Kommunionspender eine Maske zu tragen hat. Bei der Kommunionspendung entfällt der liturgische Dialog „Der Leib Christi – Amen“. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.

Jede Diözese kann Verschärfungen erlassen

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In allen österreichischen Diözesen gilt die Rahmenordnung der Bischofskonferenz in der Fassung vom 20. Juni. Sie enthält Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind. Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und ein Willkommensdienst wird für alle Pfarreien empfohlen. Flächen und Gegenstände, die oft berührt werden, sollen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Weiterhin empfohlen wird die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber nicht ausgeschlossen. Nach wie vor soll man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen.

In der Rahmenordnung der Bischofskonferenz ist vorgesehen, dass jede Diözese Verschärfungen für den diözesanen oder regionalen Bereich erlassen kann. Dadurch sollen Diözesen rasch auf problematische Entwicklungen bei den Corona-Infektionen reagieren können. Das ist Anfang Juli in der Diözese Linz geschehen, wo strengere Maßnahmen erlassen wurden. Im Bereich der katholischen Kirche ist es in Österreich seit Ausbruch der Corona-Pandemie noch zu keiner Cluster-Bildung bei Neuinfektionen gekommen.

DT/KAP/sba

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