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Landesbischof Meister: Suizidbeihilfe in kirchlichen Einrichtungen denkbar

Wenn ein Mensch sich nicht vom Suizid abbringe lasse, solle die Kirche ihm beistehen, so der hannoversche Landesbischof Meister. Es sind nicht die ersten strittigen Äußerungen des Geistlichen zu dem Thema.
Landesbischof Ralf Meister
Foto: Matthias Rietschel via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Landesbischof Meister, sieht eine Spannung zwischen der Pflicht des Staates, das Leben zu schützen, und dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Der evangelische Landesbischof Ralf Meister sorgt weiter mit strittigen Äußerungen zu Suizidbeihilfe und Selbsttötung für Diskussionen. Wie das Portal „evangelisch.de“ berichtet, könne sich Meister sogar vorstellen, das kirchliche Einrichtungen Sterbehilfe leisteten. Zwar wünsche er sich, dass ein zum Suizid entschlossener Mensch von seinem Vorhaben Abstand nehme. „Aber wenn das nicht geschieht, muss ich ihm beistehen, auch in der Phase des Suizids. Warum sollte die Kirche das einem Sterbehilfeverein überlassen?“, so der hannoversche Landesbischof.

Menschen nicht die Mitsprache über ihr Lebensende entziehen

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Darüber hinaus erklärte Meister, dass es eine Spannung gebe zwischen der Pflicht des Staates, das Leben zu schützen, und dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Sein Wunsch sei es, dass Menschen nicht um jeden Preis die Mitsprache über ihr Lebensende entzogen werde. „Ich werde nicht gestorben. Ich sterbe“, zitiert „evangelisch.de“ den Landesbischof. Schwerstkranke Menschen, die sterben wollten, dürfe die Kirche nicht alleine lassen. „Unter bestimmten Bedingungen kann der assistiere Suizid ein Akt der Barhmherzigkeit sein“, so Meister.

Gegenüber der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ hatte Meister zuvor erklärt, dass die evangelische Kirche derzeit bereits über mögliche Suizidbeihilfe in kirchlichen Einrichtungen diskutiere, „auch strittig“. Mitte August hatte der Landesbischof bereits für Schlagzeilen gesorgt, als er im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärte, der Mensch habe – nicht juristisch, sondern als theologische Möglichkeit verstanden – ein Recht auf Selbsttötung.

Kirche diskutiert bereits strittig

Meister begründet seine Sichtweise mit dem Recht des Menschen, sein Leben zu gestalten: „Wenn mir Gott das Leben schenkt, hat er mir an dem Tag, ab dem ich Erdenbürger bin, auch die Berechtigung zur Gestaltung dieses Lebens gegeben.“

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