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DBK einigt sich auf Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer

Bis zu 50.000 Euro sollen Missbrauchsopfer in Zukunft von der Kirche erhalten, wie die deutschen Bischöfe beschließen. Eine Abstimmung über eine Stellungnahme zum Ökumene-Papier „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ wurde jedoch vertagt.
DBK-Herbstvollversammlung Abschluss-Pressekonferenz
Foto: Imago Images | Ab dem 1. Januar 2021 sollen Missbrauchsopfer eine Anerkennungsleistung von bis zu 50.000 Euro durch ein unabhängiges Expertengremium erhalten.

Opfer von sexuellem Missbrauch durch Geistliche sollen in Zukunft von einem einheitlichen materiellen Anerkennungssystem profitieren. Dies gab der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Limburger Bischof Georg Bätzing, am Ende der DBK-Herbstvollversammlung in Fulda bekannt.

Opferverbände forderten höhere Leistungen

Ab dem 1. Januar 2021 sollen Missbrauchsopfer eine Anerkennungsleistung von bis zu 50.000 Euro durch ein unabhängiges Expertengremium erhalten. Bei der Höhe der Zahlungen will sich die Bischofskonferenz an höheren Entschädigungsleistungen orientiert haben, die von Gerichten bei ähnlichen Taten zugebilligt worden seien. Opferverbände hatten zuvor deutlich höhere Leistungen im sechsstelligen Bereich gefordert.

In die Regelung sollen auch die Ordensgemeinschaften in Deutschland eingebunden werden. Die Anerkennung der Missbrauchsopfer soll als Solidarleistung der Bistümer unter Beteiligung der Orden aufgestellt werden, auch weil gegebenenfalls Ordensgemeinschaften, denen Täter angehörten, heute nicht mehr existierten, so Bätzing.

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Stärkere Präsenz geistlicher Begleiter geplant

Des Weiteren nahm der DBK-Vorsitzende Stellung zum Synodalen Weg. Die Vollversammlung strebe eine stärkere Präsenz der geistlichen Begleiter des innerkirchlichen Reformdialogs an, damit der geistliche Charakter gestärkt werde. Auch wurden unabhängige theologische Begleiter vorgeschlagen, die die Diskussionen sachlich einordnen sollen.

Hinsichtlich des Dokumentes „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskeises (ÖAK) teilte Bätzing mit, dass sich neben dem ÖAK sowohl die Glaubens- als auch die Ökumenekommission der DBK mit den Einwänden im Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation beschäftigen müssten. Daher habe man eine Abstimmung über eine Stellungnahme zum Votum des ÖAK vertagt.  DT/ska

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