Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Synodaler Weg

Kirchenrechtler: Synodalen Ausschuss gibt es nicht

Nach Kirchenrecht können Beschlüsse eines Synodalen Ausschusses nur Empfehlungen ohne rechtliche Bindung sein. Norbert Lüdecke schreibt über rechtliche Aspekte der Reformpläne.
Beschlüsse eines Synodalen Ausschusses nur Empfehlungen ohne rechtliche Bindung
Foto: Maximilian von Lachner (Synodaler Weg / Maximilian von L) | Die von der Synodalversammlung verabschiedeten Beschlüsse haben dem Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke zu Folge nur unverbindlichen Empfehlungscharakter.

Der Beschluss über die Einsetzung des sogenannten Synodalen Ausschusses hat dem emeritierten Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke zu Folge, wie alle Empfehlungen des Synodalen Weges, keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Das schreibt der Wissenschaftler in einem online veröffentlichten Beitrag für die „Herder Korrespondenz“. Die verabschiedeten Papiere des Synodalen Weges hat Lüdecke darin als rechtlich vollkommen unverbindliche Empfehlungen beschrieben. 

Lesen Sie auch:
Lesen Sie auch:

Synodaler Ausschuss existiert nicht

Nach c. 228 § 2 CIC (Codex Iuris Canonici, Gesetzbuch des kanonischen Rechts) sind Laien, so Lüdecke, mit der Taufe dazu befähigt, ihren Bischöfen auf Anfrage als Ratgeber zu helfen. Der Synodale Weg als Institution entspreche jedoch „keinem im Kirchenrecht vorgesehenen Modell“, dessen „Beschlüsse“ nur als „Beratungsergebnisse“ festzuhalten seien. Entscheiden könnten nur die Bischöfe selbst.

Kirchenrechtler Lüdecke führt weiter aus: „Die Synodalversammlung kann weder ein neues Gremium schaffen noch diesem die eigenen Befugnisse übertragen. Sie kann auch keinen Bischof zum Mitglied von irgendetwas erklären, noch kann sie DBK und ZdK zu gemeinsamen Trägern des Synodalen Ausschusses machen: Das können nur diese selbst tun – wenn sie es wollen.“

Dieser „Synodale Ausschuss“ existiere folglich nicht, könne nicht ins Leben gerufen werden und „erst recht nicht den an ihn verwiesenen Handlungstext `Gemeinsam beraten und entscheiden´ und damit die Errichtung eines Synodalen Rates beschließen", so der Kirchenrechtler.

Laienstimmrecht in der kommenden Bischofssynode

Das Verständnis von „Synodalität“, wie es der Papst wiederholt ausgelegt habe, teile die Entscheidungsmacht nicht, sondern „belebt gegebenenfalls nur ihren Vorhof“, so Lüdecke weiter. Daran würde auch nichts geändert, obwohl Papst Franziskus auf der kommenden Bischofssynode ausgewählten Laien ein Stimmrecht verleihen möchte: „Denn dieses ist wie das der Bischöfe nur ein beratendes, auch eine Bischofssynode entscheidet regelmäßig nichts.“

Auch die von den Befürwortern als Argument benutzte „freiwillige Selbstbindung eines Diözesanbischofs“ sei durch das Kirchenrecht begrenzt. Gleichzeitig gehe sie nur aus dem Willen des Amtsträgers hervor, könne also „nach demselben Willen“ jederzeit wieder aufgegeben werden: „Die Legende der freiwilligen Selbstbindung als Reformweg sollte deshalb endlich ad acta gelegt werden“, so Norbert Lüdecke. Für Bischöfe gebe es  „Machtverzicht nur als Amtsverzicht“, betont der Wissenschaftler.

Für Lüdecke sei letztlich klar, wann und in welcher Form auch immer es einen Synodalen Ausschuss geben sollte, werde es nicht der sein, den die Synodalversammlung beschlossen habe. DT/jmo

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Kirchenrecht Kirchenrechtler Norbert Lüdecke Papst Franziskus Synodalität Zentralkomitee der deutschen Katholiken

Weitere Artikel

Klar, aber nicht hart: Bei der 14. Deutsch-Österreichischen Kirchenrechtstagung in Wien ging es vor allem um kirchliche Anschlussfähigkeit und Profilschärfung.
06.03.2026, 15 Uhr
Stephan Baier
Ein Jahr Papst Leo: Die Spiritualität des Robert Prevost und der Beitrag der amerikanischen Kardinäle.
08.05.2026, 05 Uhr
Guido Horst
Verkaufen, verschenken oder umbauen? Ein Studientag in Paderborn beleuchtet die Umsetzung christlicher Gotteshäuser.
12.03.2026, 19 Uhr
Regina Einig

Kirche

Der Papst sieht den Moment gekommen, die Künstliche Intelligenz zu „entwaffnen“. Eigentlich geht es in „Magnifica humanitas“ aber eher um das „technokratische Paradigma“.
27.05.2026, 17 Uhr
Guido Horst
Auch die Entwickler selbst fürchten, dass sich eine Superintelligenz einmal gegen den Menschen richten könnte: Die KI-Enzyklika Papst Leos geht auf reale Sorgen ein.
27.05.2026, 19 Uhr
Guido Horst
Kommt die Seligsprechung? Wie Erzbischof Georg Gänswein bestätigt, sammelt das Dikasterium für die Heiligsprechung Schreiben aus aller Welt, die Gebetserhörungen dokumentieren.
27.05.2026, 14 Uhr
Regina Einig
Trotz Warnungen aus Rom: Die FSSPX gibt die Namen der Kandidaten für die geplanten Bischofsweihen bekannt. Auch dem Papst sollen sie bereits vorgestellt worden sein.
27.05.2026, 11 Uhr
Meldung
Neuer Teilnehmerrekord, Durchschnittsalter bei 21 und die Abschlussmesse mit Kardinal Burke: Chartres versammelte wieder Zehntausende. Was sagt das über die junge Generation?
27.05.2026, 10 Uhr
Elisabeth Hüffer